Abfallentsorgung Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie unter folgendem Link.
| | | Abfallentsorgung
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AHV-Zweigstellen Die AHV-Zweigstelle Lützelflüh ist als Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der Ausgleichskasse des Kantons Bern für folgende Bereiche der Sozialversicherung zuständig:
Erfassung der Beitragspflichtigen (Selbständigerwerbende, Firmen, Vereine, Nichterwerbstätige, Hausdienstarbeitgeber); Leistungen der AHV + IV; Hilflosenentschädigung (HE); Erwerbsausfallent-
schädigungen (EO); Mutterschaftsentschädigungen (MSE); Ergänzungsleistungen (EL); Familienzulagen (FZ)
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:
Gerne erteilen wir Auskünfte und geben Formulare und Merkblätter ab. Sämtliche Formulare und Merkblätter können auch auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern (http://www.akbern.ch/) abgerufen werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die ordentliche Altersrente 2 bis 3 Monate vor Erreichen des Rentenalters anzumelden ist.
| | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Pass und Identitätskarte Seit dem 01.03.2010 sind Pässe und Identitätskarten nicht mehr bei den Wohnsitzgemeinden, sondern bei 7 neuen kantonalen Ausweiszentren zu beantragen. Die Zentren befinden sich in Bern, Biel, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau i.E. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich (Tel. 031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch).
| | | Pass und ID beantragen
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Tagesfamilien Emme plus Die Institution Tagesfamilien Emme plus vermittelt zwischen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr(e) Kind(er) benötigen, und Personen, die eine familienergänzende Betreuung anbieten. Sie berät und unterstützt die Tagesfamilien, bietet gute Aus- und Weiterbildungen an und ist für das Inkasso der Elternbeiträge und für die Entlöhnung der Betreuungsperson verantwortlich.
Kontakt:
Tagesfamilien Emme plus
Dorfstrasse 5
3550 Langnau i.E.
Tel. 034 402 20 84
E-Mail
| | | Tagesfamilien Emme plus
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Altersheime Alters- und Pflegeheim Dändlikerhaus Ranflüh
Hinterdorf 2
3439 Ranflüh
Tel. 034 496 20 00
Alters- und Pflegeheim Hasle-Rüegsau
Gerbestrasse 3
3415 Rüegsauschachen
Tel. 034 460 77 00
| | | Seniorinnen und Senioren Alle Angebote im Kanton Bern
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Sozialdienst Region Trachselwald Die gesetzliche Sozialhilfe soll jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens ermöglichen. Jede bedürftige Person hat Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.
Der Sozialdienst Region Trachselwald führt zwei Beratungsstellen: eine in Sumiswald, eine in Huttwil. Personen aus der Gemeinde Lützelflüh wenden sich für eine Beratung an die Beratungsstelle in Sumiswald.
| | | Weitere Informationen zum Regionalen Sozialdienst Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
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Spitex Spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause hilft bei Krankheit, Behinderung, bei Schwangerschaftskomplikationen, nach einer Geburt, Rekonvaleszenz, Gebrechlichkeit und Krisensituationen mit Beratung, Abklärung, pflegerischer und hauswirtschaftlicher Betreuung.
| | | Weitere Informationen zur Spitex
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Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter obigem Link.
| | | Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
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Schwimmbad | Badeordnung Schwimmbad Lützelflüh
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Feuerwehr Brandis Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer sind vom 1. Januar des Jahres, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 52. Altersjahr vollenden, der Feuerwehrpflicht unterstellt. Wer nicht aktiven Feuerwehrdienst leistet, ist ersatzabgabepflichtig. Wer aktiven Feuerwehrdienst leisten möchte, kann dies entweder dem Feuerwehrkommandanten, Martin Stalder, Tel. 079 253 12 41, oder der Gemeindeverwaltung, Tel. 034 460 16 11, E-Mail, mitteilen. Im Herbst finden jeweils Rekrutierungsgespräche statt.
| | | Informationen zu Feuerwehr Brandis Website Feuerwehr Brandis
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Betreibungsregisterauszug Einwohnerinnen und Einwohner von Lützelflüh können Auszüge aus dem Betreibungsregister am Schalter des Betreibungs- und Konkursamt in Burgdorf bestellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
| | | Betreibungsauskunft bei der Bundesverwaltung Betreibungsauskunft beim Kanton Bern
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Handlungsfähigkeitszeugnis Handlungsfähigkeitszeugnisse werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) des Wohnortes ausgestellt. Für Lützelflüh ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental zuständig.
| | | Handlungsfähigkeitszeugnis
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Wohnsitzbescheinigung Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen, Anmeldung an einer Schule oder Rentenansprüchen. Sie können mit untenstehenden internen Formular, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden.
Die Wohnsitzbescheinigung kostet pro Stück CHF 20.00 und bei Versand CHF 26.20.
| | | Bestellung Wohnsitzbescheinigung
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Geburtsurkunde Geburtsurkunde können beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden. Für Personen mit Geburtsort Lützelflüh ist das Zivilstandsamt Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., zuständig.
| | | Geburtsurkunde bestellen
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Mütter- und Väterberatung Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter dem untengenannten Link. Telefonisch ist die Mütter- und Väterberatung unter dieser Telefonnummer, 031 552 16 16, erreichbar.
| | | Mütter- und Väterberatung Kanton Bern Website
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Benützung von Räumen und Anlagen Sämtliche Räume und Anlagen der Einwohnergemeinde Lützelflüh dienen in erster Linie demjenigen Zweck, für welchen sie seinerzeit erstellt worden sind. Wenn die gegebene Nutzung dieser Räume und Anlagen nicht beeinträchtigt wird, können sie durch Vereine und Dritte mit Bewilligung benutzt werden. Dauerbenutzungen sind möglich.
| Benützungsordnung für Räume und Sportanlagen inkl. Tarif
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Hundetaxe Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. Die Hundetaxe beträgt jährlich für den 1. Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00. Taxpflichtig sind die HundehalterInnen welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Seit 01.01.2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen und in der Datenbank Amicus registriert sein. Für die Kennzeichnung mit einem Chip und die Registrierung wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Beachten Sie auch, dass alle Abgänge im Amicus registriert werden müssen. www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100; E-Mail.
| | | Datenbank Amicus Hundegesetz Kanton Bern
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Tiermeldestelle für Findeltiere Bei vermissten oder gefundenen Tieren ist der Berner Tierschutz die zuständige Meldestelle im Kanton Bern und ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Vermisste Tiere: |
0900 1844 00 (Fr. 1.95 / Min.) |
Gefundene Tiere: |
0800 1844 00 (kostenlos) |
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
| | | Berner Tierschutz
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Wildhüter Für die Gemeinde Lützelflüh zuständig:
Schwarzenbach Thomas
Tel. 0800 940 100 + 2 3 3 3
Bitte beachten Sie folgendes:
1. Wählen Sie die Hauptnummer 0800 940 100. Warten Sie ab, bis Sie den Ansagetext hören.
2. Sobald Sie die Stimme hören, geben Sie unaufgefordert die vier Ziffern des zuständigen Wildhüters ein (ohne das + Zeichen).
3. Jetzt werden Sie mit dem gewählten Wildhüter verbunden.
| | | LANAT
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Todesfall - was ist zu tun?
- Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, unverzüglich einen Arzt benachrichtigen; er stellt die ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes aus.
- Einer der nächsten Angehörigen/Verwandten meldet den Todesfall durch persönliche Vorsprache beim Zivilstandsamt des Sterbeortes. Dabei sind die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungsausweis und das Familienbüchlein (für Verheiratete) vorzuweisen.
Zuständiges Zivilstandsamt bei Todesfall in der Gemeinde Lützelflüh:
Zivilstandskreis Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., Tel. 031 635 41 50.
- Bestattungsart festlegen (Erdbestattung oder Kremation).
- Bestattungsinstitut mit der Organisation der Bestattung beauftragen oder selber organisieren (Todesanzeige, Leidzirkulare, Friedhofgärtner).
- Termin für die Beerdigung/Urnenbeisetzung mit dem zuständigen Pfarramt absprechen (Trauergottesdienst/Abdankung).
Pfarramt Lützelflüh, Tel. 034 461 15 08
Pfarramt Grünenmatt, Tel. 034 431 14 26
Die Mitteilung des Todesfalles an die Wohnsitzgemeinde erfolgt durch eine Todesmitteilung des Zivilstandsamtes. Auf Grund dieser Todesmitteilung nimmt die Wohnsitzgemeinde die Meldung des Todesfalles an die verschiedenen Abteilungen vor (Siegelungsbeamter, Einwohnerkontrolle, Steuerbüro, Finanzverwaltung, AHV-Zweigstelle etc.).
Bei jedem Todesfall muss innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Der Siegelungsbeamte / die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Lützelflüh vereinbart dazu mit den Angehörigen einen Termin.
Unentgeltliche Bestattung
Bei einer unverhältnismässigen finanziellen Belastung der Hinterbliebenen kann der Gemeinde Lützelflüh ein Gesuch um Überahme der Bestattungskosten durch die Gemeinde Lützelflüh beantragt werden. Die Grundvoraussetzungen dazu sowie das Gesuch finden Sie untenstehend unter den Dokumenten.
| Gesuch um Übernahme der Bestattungskosten Information an Hinterbliebene über die unentgeltliche Bestattung
| | Übernahmeverordnung von Bestattungskosten mittelloser Personen Todesfall
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Auslandaufenthalte Schweizerinnen und Schweizer, die für längere Zeit ins Ausland gehen, jedoch beabsichtigen, wieder an die bisherige Adresse zurückzukehren, müssen sich nicht abmelden, sofern der Auslandaufenthalt weniger als ein Jahr dauert. Bei einem Auslandaufenthalt von über einem Jahr hat eine Abmeldung zu erfolgen. Es ist rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um steuerrelevante Fragen zu klären. Weiter ist eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben.
| Themen ABC zu Auslandaufenthalt / Auswanderung
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Datensperre Die Einwohnerdienste erteilen einer Privatperson auf schrifltiches, begründetes Gesuch Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
- Name und Vorname
- Jahrgang
- Beruf
- Geschlecht
- Adresse
- Zivilstand
- Heimatort
- Datum des Zu- bzw. Wegzuges
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e EhepartnerIn und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Gründe für Datensperren sind:
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Schutz vor Belästigungen
- Sicherheitsprobleme
- Zusätzlicher Schutz vor Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
| Gesuch Datensperre
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Personenstandsausweis Personenstandsausweise können beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden.
| | | Personenstandsausweis/Bestätigung über registrierten Personenstand bestellen
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Trinkwasserqualität Die Qualität des Trinkwassers sowie die Wasserhärte finden Sie im unten aufgeführten Dokument.
| Trinkwasserqualität 2023
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bfu-Sicherheitsdelegierter Ihre Lebensqualität ist uns wichtig. Um Nichtberufsunfälle in unserer Gemeinde zu vermeiden, gibt es eine Ansprechperson:
Herr Reto Gsell ist Ihr bfu-Sicherheitsdelegierter
Er wurde im Jahr 2003 von der Gemeinde ernannt und von der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung für diese Aufgabe geschult. Herr Gsell verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um Gefahren im Strassenverkehr, Sport, Haushalt und in der Freizeit zu erkennen. Er unterstützt die Gemeindebehörde, ist aber auch Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Sicherheit resp. Verhütung von Unfällen. Zum Beispiel: Ist der Skatepark sicher, auf dem sich die Jungen des Quartiers tummeln? Und wie sieht es mit dem Spielplatz für die Kleinen, dem Schulweg aus? Bietet die Gestaltung des geplanten Biotops ausreichend Schutz, sodass kein Kind darin ertrinken kann?
Die Hauptaufgaben von Reto Gsell in unserer Gemeinde sind:
- Sicherheitsberatung bei der Durchführung von Breitensportanlässen wie z.B. „schweiz.bewegt“
- Aufzeigen von Sicherheitsaspekten bei Sportanlagen
- Optimieren der Sicherheit von öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise Geländer, Treppen, Glasbauteile in der Architektur
- Prüfen, ob der Spielplatz-Unterhalt korrekt ausgeführt wird
- Erhöhen der Sicherheit für die Fussgänger/-innen
Achtung: Ihr bfu-Sicherheitsdelegierter ist nicht zuständig für Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zum Brandschutz (Feuerpolizei oder Gebäudeversicherung) oder zum Bevölkerungsschutz.
Hier finden Sie weitere Informationen zum bfu-Sicherheitsdelegierten
Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem bfu-Sicherheitsdelegierten:
Reto Gsell, Tel. 034 461 71 88, info@gsellarchitektur.ch
| | | bfu Sicherheitsdelegierte und Angebote für Gemeinden
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Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterstützungsbeiträgen Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflichten gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllen, so leistet der Sozialdienst Region Trachselwald auf Gesuch hin unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche. Gleichzeitig kann auch dem obhutsberechtigten Elternteil für seinen eigenen Unterhaltsanspruch Inkassohilfe gewährt werden.
Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, so hat das unmündige sowie das mündige Kind, dass seine Ausbildung ordentlicherweise noch nicht abgeschlossen hat, Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.
| | | Sozialdienst Region Trachselwald
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Arbeitslosigkeit Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich bitte beim RAV Burgdorf.
| | | Arbeitslosigkeit Kanton Bern
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Spielgruppe In der Gemeinde Lützelflüh besteht die Spielgruppe Wirbelwind.
Standort Spielgruppe: Alpenstrasse 10, Lützelflüh
Kontaktperson: Gasser Svenja, Telefon 079 313 84 68
| | | Homepage Spielgruppe
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Feuerwerk Für Feuerwerke, welche ab 22.00 Uhr abgebrannt werden, bedarf es einer Bewilligung. Diese Regelung gilt nicht für den 1. August und Silvester. Das schriftliche Gesuch ist frühzeitig bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 20.00
| Gemeindepolizeireglement
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung Für die Durchführung von öffentlichen Anlässen, bei welchen Getränke oder Speisen verkauft werden, benötigen Sie in den meisten Fällen eine gastgewerbliche Einzelbewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Das Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter (siehe untenstehender Link).
Seit 2024 ist es in der Gemeinde Lützelflüh möglich, das Gesuch digital auszufüllen. Auch diesen Link finden Sie auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter. Die Anleitung zum Ausfüllen dieses digitalen Formulars finden Sie unter dem Link "Digitales Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung".
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Lützelflüh gerne zur Verfügung.
| | | Digitales Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung Regierungsstatthalterämter Kanton Bern
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Gebühren Kehricht, Abwasser, Wasser Die aktuellen Gebühren können Sie dem unten aufgeführten Dokument entnehmen.
| Gebühren Abwasser, Kehricht und Wasser
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Baugesuch und Baubewilligungsverfahren Grundsätzlich brauchen Sie für alle baulichen Veränderungen wie Bauten, Anlagen und Vorkehren auf und unter der Erdoberfläche sowie in Gewässerräumen, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung fallen, eine Baubewilligung. Weitere Informationen zu baubewilligungsfreien Bauvorhaben finden Sie unter der Rubrik "Baubewilligungsfreie Bauvorhaben".
Die Baueingabe erfolgt elektronisch über das eBau-Portal des Kantons Bern. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie melden sich mit dem BE-Login an und erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen und Beilagen hoch.
Falls im Bauprojekt betroffen, sind die folgenden Formulare neben dem eBau-Hauptformular dem Gesuch weiterhin beizulegen:
- Ausnahmegesuch
- Zustimmung der Nachbarn
- Gewässerschutz von landwirtschaftlichen Betrieben (4.4)
- Aufbruchgesuch (5.0)
- Anschlussgesuch (5.1, 5.3, 5.2, 5.4, 5.5, 5.8)
- Baustellenentsorgungskonzept (inkl. Checkliste)
- Erbebensicherheit (EbS) (bei jedem Baugesuch einzureichen)
- Energieformulare (Energienachweis inkl. Beilagen)
Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung und die Bauverwaltung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage oder die Homepage des Kantons Bern. Bis zur erforderlichen gesetzlichen Anpassung müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch weiterhin noch zweifach ausgedruckt und original unterschrieben per Post oder am Schalter der Bauverwaltung zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per eingeschriebener Post den Gesuchstellenden schriftlich eröffnet.
Die Bauverwaltung berät Sie gerne in allen Fragen rund um die gesamte Baueingabe und das Baubewilligungsverfahren.
| Mustervorlage - Näherbau- Grenzbaurecht Mustervorlage – Ausnahmegesuch Mustervorlage – Zustimmung der Nachbarn
| | BlueMap - Web-GIS Elektronische Auflage eBau
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Energieberatungsstelle Die öffentliche regionale Energieberatung Emmental ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Energiefragen. Sie berät Sie unabhängig und kompetent über Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz, über zeitgemässe Heizsysteme, energetische Sanierung von Gebäuden und noch vielem mehr.
Das Angebot der Energieberatungsstelle umfasst folgende Dienstleistungen:
- Beratung von Privatpersonen, Liegenschaftsbesitzern, Unternehmern, Institutionen und Gemeinden der Regionalkonferenz Emmental
- Rasche, unkomplizierte, produkt- und firmenneutrale Beratung zu sämtlichen Energiefragen unter Berücksichtigung der neuesten Technologien
Öffentlichkeitsarbeit bei der regionalen Umsetzung von Informations- und Aufklärungskampagnen im Rahmen von "EnergieSchweiz"
Kontakt
Energieberatungsstelle Emmental
Lorraine 7
3400 Burgdorf
Tel 034 402 24 94
info@energieberatung-emmental.ch
www.resiq.ch
| Flyer Energieberatung Emmental Leitfaden Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
| | Webseite Energieberatungsstelle
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Zonenplan und Baureglement Der Zonenplan legt die Bauzone und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone, die Bauernhofzone, die Weiler- oder Erhaltungszonen und die weiteren Nutzungszonen fest. Er bezeichnet die Schutzgebiete, die Gefahrengebiete und die Immissionsgebiete. Der Zonenplan kann hier eingesehen werden (Zonenplan1 = Lützelflüh-Dorf, Lützelflühschachen, Oberried, Lauterbach; Zonenplan2 = Grünenmatt, Trachselwald, Ramsei, Ranflüh). Auszüge aus dem Zonenplan können bei der Bauverwaltung bestellt werden.
Im Zonenplan Gewässerräume werden die Gewässerräume für das ganze Gemeindegebiet festgelegt.
Das Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften der Gemeinde, die Vorschriften zum Zonenplan sowie allenfalls abgaberechtliche Bestimmungen. Das Baureglement kann hier heruntergeladen werden.
Online kann der Zonenplan unter diesem Link (Pfad: Geokatalog > Themen > Zonenplan) abgerufen werden.
| Baureglement Zonenplan 1 Zonenplan 2 Zonenplan Emmentalstrasse Zonenplan Gewässerraum Lützelflüh Nord Zonenplan Gewässerraum Lützelflüh Süd Zonenplan Gewässerraum_Lauterbach_Oberried
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Feuerbrand Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, bedroht er die Kern- und Obstbäume (Apfel, Birnen, Quitten) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen
Grundsätzlich ist Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig, ausser im Kanton Wallis. Der Grund dafür ist, dass man über die Jahre gelernt hat, damit umzugehen. Es wird nun stärker auf die Eigenverantwortung gesetzt.
Bei einem Verdachtsfall die Pflanze nicht berühren und bei allfälligen Fragen die untenstehenden Auskunftsstellen kontaktieren.
Auskunftsstellen:
Werkhof Lützelflüh
Mühlegasse 30
3432 Lützelflüh-Goldbach
Tel. 034 461 30 24
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Rütti
3052 Zollikofen
Tel. 031 636 49 10
| Feuerbrand
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Kaminfeger Mit der Aufhebung des Kaminfegermonopols sind Sie ab dem 1.1.2021 für die Reinigung von Heizungen zuständig. Wer die Reinigung übernimmt, bleibt Ihnen vorbehalten. Einzige Voraussetzung: der beauftragte Betrieb muss konzessioniert sein. Weitere Infos entnehmen Sie dem untenstehenden Link.
| | | Kaminfeger
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Fundbüro Auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh wird ein Fundbüro geführt. Wer einen Gegenstand verloren hat, kann sich bei uns melden. Gefundene Gegenstände sind bei uns abzugeben. Diese werden fünf Jahre von uns aufbewahrt.
| | | Infos zu vermissten oder gefundenen Tieren
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Kindes- und Erwachsenenschutz Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
Kindesschutz
- Kindeswohl & Kindesschutz
- Vaterschaft
- Elterliche Sorge
- Unterhalt
- Besuchsrecht
- Kindesvermögen
- Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
- Gefährdung des Kindeswohls
Erwachsenenschutz
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
- Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Beistandschaft
- Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmassnahmen
- Gefährdungsmeldung
- Private Mandatstragende
| | | Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Bern
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Einbürgerungen Die Gesuchsformulare beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, diejenigen beim erleichterten Einbürgerungsverfahren beim Staatssekretariat für Migration. Die Formulare können beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
| | | Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerung
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Reglemente und Verordnungen Hier finden Sie die Erlasse (Reglemente und Verordnungen) der Einwohnergemeinde Lützelflüh.
| | | Alle Reglemente und Verordnungen
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Steuern Die Gemeindeverwaltung erfüllt im Bereich Steuern folgende Aufgaben: Auskünfte bei Fragen und Problemen, Registerführung, Eingangskontrolle der Steuererklärungen, Gemeindesteuerteilungen, Quellensteuer, amtliche Bewertung der Grundstücke, Liegenschaftssteuer, Feuerwehrersatzabgabe. Auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis erteilen wir Auskünfte über Steuerzahlen von natürlichen und juristischen Personen sowie über amtliche Bewertungen. Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 und wird in Rechnung gestellt. Auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung (folgender Link) erhalten Sie weitere Informationen in Steuerfragen.
| | | Steuern im Kanton Bern
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Strafregisterauszug Strafregisterauszüge können online unter folgendem Link oder bei der Poststelle bestellt werden.
| | | Bestellung Strafregisterauszüge
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Zivilstandsamt Kreis Emmental Lützelflüh ist dem Zivilstandsamt Kreis Emmental angeschlossen. Bei Bestellung von Zivilstandsdokumenten (Heimatschein, Familienausweis, Geburtsschein, Personenstandsausweis) wenden Sie sich bitte direkt an das Zivilstandsamt.
Zivilstandsamt Kreis Emmental
Marktstrasse 7
3550 Langnau im Emmental
Tel.: 031 635 41 50
E-Mail: za.et.zbd@be.ch
| | | Zivilstandsamt Kreis Emmental
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Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau Für die Gemeinde Lützelflüh ist das Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau zuständig. Für diesbezügliche Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau oder das Konkursamt Emmental-Oberaargau.
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau
Dienststelle Emmental
Dunantstrasse 7c
3400 Burgdorf
Tel.: 031 635 51 77
E-Mail: ba.emmental@be.ch
Konkursamt Emmental-Oberaargau
Jurastrasse 22
4900 Langenthal
Tel.: 031 636 33 40
E-Mail: ka.emo@be.ch
| | | Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau
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Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau Die regionale Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche.
Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 3
3400 Burgdorf
Tel.: 031 635 51 51
| | | Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
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Zivilschutz Lützelflüh ist dem Zivilschutz Trachselwald PLUS angeschlossen. Geschäftsstelle Trachselwald PLUS, Schachenweg 6, Postfach 36, 3432 Lützelflüh, Tel. 034 461 61 05.
| | | Zivilschutz Trachselwald PLUS
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Regierungsstatthalteramt Für Lützelflüh ist das Regierungsstatthalteramt Emmental zuständig.
Regierungsstatthalteramt Emmental
Amthaus
Dorfstrasse 21
3550 Langnau i.E.
Tel.: 031 635 34 50
E-Mail: RSTA.Emmental@be.ch
| | | Regierungsstatthalteramt Emmental
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ÖREB-Kataster Die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) auf einen Klick
Grundlegende Informationen für alle, die ein Grundstück besitzen, ein Haus bauen möchten oder sich mit Immobilien beschäftigen.
Für die Nutzung von Grundstücken gibt es in der Schweiz zahlreiche Gesetze, Verordnungen und behördliche Einschränkungen – die sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Zonenpläne geben beispielsweise die erlaubte Bauhöhe in einer bestimmten Zone vor und Baulinienpläne legen den Mindestabstand zwischen Haus und Grundstücksgrenze fest. Für die Abklärungen der wichtigsten Beschränkungen bietet der sogenannte ÖREB-Kataster Hand. Der Kataster ist ein praktisches interaktives Informationssystem, das eine Übersicht über die relevantesten ÖREB umfasst. Es bietet unter anderem Informationen zu folgenden Kategorien, die in verschiedene Themen unterteilt sind:
- Wasser
- Raumplanung
- Lärm
- Flughäfen
- Eisenbahnen
- Belastete
- Standorte
- Strassen
- Wald
| Merkblatt ÖREB Kataster
| | ÖREB-Kataster
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KITA Sumis KITA Sumis
Länggässli 26
3454 Sumiswald
Tel. 034 431 44 44
| | | Homepage
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Kita Emme plus | | | Homepage
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Online-Neuzuzügerdokumentation | Notrufnummern
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Baubewilligungsfreie Bauvorhaben Gehen Sie bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten (Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (Strassen, Parkplätze, Terrainveränderungen, Leitungen) und baulichen Vorkehren (Umnutzungen, Anbringen von Reklamen und Anschriften) eine Baubewilligung brauchen.
Die Baubewilligungspflicht ist immer gegeben, wenn bau- oder umweltrechtlich relevante Tatbestände betroffen sind, eine Nutzungsänderung vorliegt oder eine Änderung im Innern eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Bauverwaltung.
Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können unter Umständen baubewilligungsfrei erstellt werden (Baubewilligungsdekret Art. 6, Art. 6a, Art. 7 und Art. 7a). Jedoch müssen auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben die Bauvorschriften (z.B. Bauabstände, Brandschutz- oder Energievorschriften etc.) einhalten. Beachten Sie, dass die Baubewilligungsfreiheit in Art. 7 des Baubewilligungsdekrets wiederum eingeschränkt wird. Dies ist der Fall, wenn das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone liegt und die Nutzungsordnung beeinflusst, indem z.B. der Raum äusserlich erheblich verändert wird, die Erschliessung belastet oder die Umwelt beeinträchtigt wird. Oder wenn das Bauvorhaben z.B. den Gewässerraum, den Wald, ein Naturschutz- oder Ortsbildschutzgebiet, ein Naturschutzobjekt, ein Baudenkmal (Bauinventar) oder dessen Umgebung betreffen.
Ebenfalls kann der gewöhnliche Unterhalt baubewilligungsfrei ausgeführt werden. Als gewöhnlicher Unterhalt werden die Instandstellung oder der Ersatz von schadhafter Teile verstanden, ohne dass darüber hinaus eine Veränderung des Gebäudes oder Bauteils erfolgt. Sind mit den Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtige Änderungen verbunden, sind auch die Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig.
Zu den genauen Erläuterungen der baubewilligungsfreien Bauvorhaben verweisen wir auf die BSIG-Weisung "Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Artikel 1b BauG" vom 25.04.2019.
| Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Artikel 1b BauG
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Wasserversorgung Brandis AG Die Wasserversorgung Brandis AG versorgt ab 01.01.2024 die Gemeinden Lützelflüh und Rüegsau mit frischem Trinkwasser.
Wasserversorgung Brandis AG
Mühlegasse 30
3432 Lützelflüh
034 461 50 50
info(at)wvbrandisag.ch
Bei Störungen oder im Notfall
034 461 27 70
| | | Webseite
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Amtliche Publikationen der Gemeinde Lützelflüh publiziert seine amtlichen Bekanntmachungen über die Plattform «ePublikation.ch». Alle wichtigen Publikationen werden zusätzlich in der Zeitung «D’REGION» gedruckt.
Auf ePublikation finden Sie sämtliche amtliche Publikationen der Gemeindeverwaltung Lützelflüh. Auf dieser Plattform können Sie ausserdem ein persönliches digitales Abo erstellen, welches Sie über die Publikationen Ihrer Wahl informiert (benötigt ein Benutzerkonto, siehe Anleitung unter Dokumente).
Die Gratiszeitung «D’REGION» erscheint grundsätzlich jeden Mittwoch in sämtlichen Haushalten des Gemeindegebietes Lützelflüh.
| Wichtige Informationen betreffend amtliche Mitteilungen ab Januar 2025 auf ePublikation und in der Zeitung «D’REGION» inkl. Anleitung Benutzerkonto
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