«Geng gäbig gläge»
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Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterstützungsbeiträgen

Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterstützungsbeiträgen

Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflichten gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllen, so leistet der Sozialdienst Region Trachselwald auf Gesuch hin unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche. Gleichzeitig kann auch dem obhutsberechtigten Elternteil für seinen eigenen Unterhaltsanspruch Inkassohilfe gewährt werden.

Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, so hat das unmündige sowie das mündige Kind, dass seine Ausbildung ordentlicherweise noch nicht abgeschlossen hat, Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.

Sozialdienst Region Trachselwald
Gemeindeschreiberei, Sozialdienst Region Trachselwald
Soziale Sicherheit

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