Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf den 1.1.2013, ging im Kanton Bern die Zuständigkeit im Kindes- und Erwachsenen-schutz von den Gemeinden an den Kanton über.
Folgende Aufgaben sind bei den Gemeinden geblieben:
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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Montag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag | Donnerstag
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Freitag
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