Die Schwellenkorporation Lützelflüh nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Gemeinde Lützelflüh übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung. Bei der Ausführung der Unterhalts- und Verbauungsarbeiten hält sich die Schwellenkorporation an die Verfahrensregeln des WBG und der Wasserbauverordnung (WBV) und beachtet deren Planungs- und Handlungsgrundsätze (Art. 15 ff WBG). Die Schwellenkorporation vertritt die Gemeinde als Erfüllungspflichtige im Schwellenverband Emme II. Sektion. Für Verbauungen und Unterhaltsarbeiten an der Emme ist das Verbandsreglement des Schwellenverbandes Emme II. Sektion massgebend.
Organisationsreglement der Schwellenkorporation Lützelflüh
Vorstand der Schwellenkorporation:
◾Bärtschi Alfred (Präsident)
◾Herren Beat
◾Lehmann Hans
◾Lehmann Simon
◾Lüthi Hermann
◾Neuenschwander Beat
◾Probst Max
◾Kobel Andreas (Vertreter Gemeinderat)
◾Schenk Daniela (Sekretärin und Kassierin)
Mitgliederversammlung vom 18.06.2024
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
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Fax +41 (0)34 460 16 00
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