«Geng gäbig gläge»
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Datensperre

Datensperre

Die Einwohnerdienste erteilen einer Privatperson auf schrifltiches, begründetes Gesuch Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:

- Name und Vorname
- Jahrgang
- Beruf
- Geschlecht
- Adresse
- Zivilstand
- Heimatort
- Datum des Zu- bzw. Wegzuges

Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e EhepartnerIn und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.

Gründe für Datensperren sind:

- Schutz vor Neid und Missgunst
- Schutz vor Belästigungen
- Sicherheitsprobleme
- Zusätzlicher Schutz vor Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens

Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.

Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Gesuch Datensperre
Einwohner- und Fremdenkontrolle
Wohnen und Umziehen

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

Dienstag | Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

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Mittwoch
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