Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA)

06.05.2024

Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZPA)

Update 06.05.2024
Nachdem im Herbst 2022 mit den Untersuchungen in der Teilzone 1.2 (Oberdorf West) begonnen wurde, konnten anlässlich einer Informationsveranstaltung in der Mehrzweckanlage Emmenschachen die betroffenen Grundeigentümer über die Aufnahmen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse informiert werden. Auch die Eigentümer der vorgezogenen Liegenschaften Schwandenstrasse 150 – 162 wurden an diese Informationsveranstaltung eingeladen. Die anwesenden Grundeigentümer haben ein Dossier über ihre privaten Abwasseranlagen erhalten. Denjenigen Grundeigentümern bei welcher die OSTAG Ingenieure AG Mängel an den privaten Anlagen feststellte, wurden eine Sanierungsfrist bis Ende 2025 gewährt. Die Grundeigentümer von mängelfreien Liegenschaften können die Untersuchung als abgeschlossen betrachten, ohne weitere Massnahmen ergreifen zu müssen. Die OSTAG Ingenieure AG und Bauverwaltung Lützelflüh stehen den Grundeigentümern gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Die Präsentation der Informationsveranstaltung und der Übersichtsplan können hier aufgerufen werden:


Die OSTAG Ingenieure AG arbeitet aktuell an den Aufnahmen der Teilzone 1.3 (Lützelflüh Oberdorf Ost). Die Auswertung, Aufbereitung, Zusammenstellung und Kostenschätzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Vorliegen der Ergebnisse sollen diese ebenfalls den Grundeigentümern vorgestellt werden.

Informationen zum Projekt
Die Gewässerschutzgesetzgebung gilt für öffentliche sowie auch für private Abwasseranlagen. Damit sichergestellt wird, dass die Gesetzgebungen des Gewässerschutzes bei öffentlichen Anlagen befolgt und umgesetzt werden, sind deren Bau und Unterhalt Aufgabe der öffentlichen Hand. Jeweils spätestens nach Erstellung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) werden die öffentlichen Kanalnetze und Bauwerke regelmässig unterhalten.

Der Gewässerschutz ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn auch die Funktion der privaten Entwässerungsanlagen sichergestellt ist. Auch für Privatanlagen sind die Bestimmungen des Gewässerschutzes zwingend. Der Unterhalt dieser Anlagen wird allerdings vielerorts vernachlässigt. Dies, weil die Inhaber die Risiken schadhafter Entwässerungsanlagen oftmals nicht kennen, diesen zu wenig Beachtung schenken oder ihnen die Beseitigung keinen direkt sichtbaren Nutzen einträgt. Der Zustand der privaten Abwasseranlagen ist deshalb in der Regel unbekannt.

Grundsätzlich obliegt den Gemeinden die unmittelbare Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Gewässerschutzbestimmungen des Bundes und Kantons sowie der gestützt darauf erlassenen Verordnungen. So ist sie für die Kontrolle und Abnahme der Liegenschaftsentwässerung sowie für die periodische Kontrolle des ordnungsgemässen Unterhalts dieser Anlagen inkl. Versickerungen und Schlammentsorgung verantwortlich.

Liegenschaftsentwässerung
Zur Liegenschaftsentwässerung gehören alle Anlagen, welche das Abwasser über die Anschlussleitung in die öffentliche Kanalisation leiten. Dazu zählen von der Dachrinne über das WC, das Lavabo bis zur Kellerwasserpumpe alle Anlagen und Schächte. Auch Sickerleitungen, Versickerungsanlagen und Rückstauklappen gehören zum privaten Eigentum und erfordern eine regelmässige Kontrolle und den entsprechenden Unterhalt.


Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZPA)


Folgen von Mängeln an Leitungen und Schächten
Natürliche Alterung der Entwässerungsanlagen, unzulässige Abwasserableitungen, mangelhafte Planung und Ausführung sowie schlechter Baugrund können zu Schäden an den Entwässerungsanlagen führen.

Mögliche Folgen defekter Kanalisationsleitungen sind:

  • Ausfliessen von verschmutztem Abwasser ins Grundwasser
  • Eindringen von sauberem Grundwasser in die Kanalisation
  • Rückstau von Abwasser und dadurch Überfluten des Kellers


Folgen von Mängeln an Leitungen und Schächten


Konzept und Ablauf der Zustandsaufnahmen (ZPA)
Um ihre Aufgabe als Aufsichts- und Kontrollorgan wahrzunehmen, hat die Gemeinde Lützelflüh die OSTAG Ingenieure AG beauftragt, gestützt auf die Richtlinien des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) vom November 2011, ein Konzept zur flächendeckenden Zustandsaufnahme privaten Abwasseranlagen auszuarbeiten.

Gemäss diesem ZPA-Konzept werden in einem ersten Schritt vor Ort die Lage und Bestand der bestehenden Abwasseranlagen sowie die Kontrollschächte verifiziert und dokumentiert. Zudem werden noch nicht aufgenommene Versickerungsanlagen in den Leitungskataster aufgenommen, beurteilt und im Versickerungskataster erfasst. Anschliessend werden die Kanalfernsehuntersuchungen durchgeführt. Das heisst, alle Misch- und Schmutzabwasserleitungen werden zumindest von der öffentlichen Leitung bis zur Gebäudefassade mittels Kanal-TV inspiziert. Regenabwasserleitungen werden nur in Ausnahmefällen untersucht. Anhand der Untersuchungsergebnisse wird über die Sanierungsmassnahmen entschieden und eine entsprechende Frist für die Ausführung der nötigen Arbeiten gesetzt. Die Untersuchungsergebnisse werden den Eigentümern abgeben, damit entsprechende Offerten zur Reparatur eingeholt werden können. Liegenschaften, die vor kurzem neu erstellt und abgenommen wurden, werden im ZPA-Konzept nicht berücksichtigt, da diese als in gutem Zustand betrachtet werden und demnach nicht aufgenommen resp. saniert werden müssen.

Die flächendeckenden Zustandsaufnahmen der privaten Abwasseranlagen (Leitungen und Versickerungsanlagen) werden mit einem Beitrag von CHF 500.00 pro Liegenschaft subventioniert.

Das Gemeindegebiet Lützelflüh kann in insgesamt 15 Unterhaltszonen aufgeteilt werden. Das ZPA-Konzept sieht deshalb vor, die Zustandsaufnahme der privaten Abwasseranlagen in mehreren Etappen vorzunehmen.

Die 1. Etappe mit Untersuchungen in den Gebieten Alpenstrasse Lützelflüh, Bahnhof Grünenmatt und Trachselwaldstrasse Grünenmatt wurden bereits vorgenommen. Aus diesem Grund wird nun die 2. Etappe in Angriff genommen, welche aus nachfolgenden vier Teilzonen besteht:

  • Teilzone 1.1: Rüegsauschachen
  • Teilzone 1.2: Oberdorf West
  • Teilzone 1.3: Oberdorf Ost
  • Teilzone 1.4: Unterdorf West (zwischen Emme und Bahnübergang)

Ab 2021 ist vorgesehen, jährlich eine der vier obigen Teilzonen, beginnend bei der Teilzone 1.1, zu untersuchen. Für die Umsetzung der kompletten 2. Etappe des ZpA-Konzepts hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit über Fr. 454'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Die beauftragte OSTAG Ingenieure AG begann im Sommer 2021 mit den Untersuchungen in der Teilzone 1.1.

Bei Fragen zur ZpA steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

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Fax +41 (0)34 460 16 00
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