12.02.2020
Geringfügige Änderung der Zonenpläne Gewässerräume (Teil Nord, Teil Süd und Lauterbach/Oberried)
Es wird beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Dementsprechend bringt der Gemeinderat Lützelflüh gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte geringfügige Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13.02. bis 13.03.2020, auf der Bauverwaltung Lützelflüh öffentlich auf oder können Hier angeschaut werden:
Bericht zu Planung vom Januar 2020
Zonenplan Gewässerraum Teil Süd 1:5‘000
Zonenplan Gewässerraum Teil Nord 1:5‘000
Zonenplan Gewässerraum Teil Luterbach/Thalgraben 1:5‘000
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Bestandteil der öffentlichen Auflage sind lediglich die Änderungen gegenüber dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.06.2019, nicht die gesamte Teilrevision der Ortsplanung.
Details zum Projekt finden Sie hier.
Lützelflüh, 10.02.2020
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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