Teilrevision Ortsplanung
Stand: Oktober 2020
Die seit 2017 erarbeitete Teilrevision der Ortsplanung, welche die Ausscheidung der Gewässerräume sowie die Umsetzung der BMBV im Baureglement beinhaltete, wurde im Herbst 2020 genehmigt.
Publikation im Anzeiger Burgdorf vom Oktober 2020:
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Lützelflüh am 03.06.2019 beschlossene Teilrevision Ortsplanung sowie die vom Gemeinderat am 06.04.2020 beschlossene geringfügige beschlossene Änderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10.08.2020 genehmigt.
Die Teilrevision Ortsplanung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Emmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Zeitraum | Arbeit/Umsetzung |
Oktober 2017 | Mitwirkung inkl. Besprechungen |
März 2018 | Gemeinderat genehmigt die Unterlagen und stellt diese dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung zu. |
August 2018 | Vorprüfungsbericht AGR Umsetzung Eingaben AGR durch den Gemeinderat |
Oktober 2018 | Überweisung der Unterlagen zur abschliessenden Vorprüfung beim AGR |
Januar 2019 | Zweiter Vorprüfungsbericht AGR |
28. Februar 2019 bis 1. April 2019 | Öffentliche Auflage |
April 2019 | Einspracheverhandlungen |
3. Juni 2019 | Genehmigung der Teilrevision Ortsplanung an der Gemeindeversammlung |
August 2019 | Überweisung der Unterlagen zur Genehmigung an das AGR |
November 2019 | Genehmigungsvorbehalte/Anhörung AGR Verhandlungen mit dem AGR, Anpassungen, Umsetzung im Gemeinderat |
13. Februar bis 13. März 2020
2. Öffentliche Auflage
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Genehmigung der Teilrevision stellte das Amt für Gemeinden und Raumordnung gewisse Defizite fest. In der schriftlichen Anhörung vom14. November 2019 fordert sie die Gemeinde auf, zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:
In der schriftlichen Stellungnahme der Gemeinde vom 29. November 2019 werden die einzelnen Kritikpunkte erläutert und bei Bedarf mit Dokumenten belegt. Anlässlich eines Bereinigungsgesprächs zwischen Vertretern des AGR und der Gemeinde vom 11. Dezember 2019 konnten die offenen Punkte eingehend bereinigt werden. Die Dokumente wurden wie nachfolgend beschrieben angepasst:
1 Parzelle Nr. 1377 «Dicht überbaut»
Vorbehalt
Gewässerraum Grünenmatt: Auf die Ausweisung der Parzelle Nr. 1377 als «dicht überbaut» ist zu verzichten.
Vorschlag zur Anhörung
Obwohl der Verzicht auf die Bezeichnung der Parzelle Nr. 1377 als «dicht überbaut» nicht dem Willen des Gemeinderats entspricht, akzeptiert er den Vorbehalt und die Begründung des AGR. Die Parzelle Nr. 1377 wird im Zonenplan Gewässerraum als «nicht dicht überbaut» bezeichnet.
2 Asymmetrische Festlegung Gewässerraum Sagibach
Vorbehalt
Der OIK erachtet die Festlegung des Gewässerraums als ungenügend und stellt den Antrag, dass die Verschiebung zu überprüfen und sicherzustellen sei, dass ab Böschungskante im Minimum ein Streifen von 3m im Gewässerraum verbleibt.
Die Asymmetrie ist entsprechend ab der Gewässerachse zu vermassen. Alternativ ist auf die Asymmetrie zu verzichten.
Vorschlag zur Bereinigung
Asymmetrische Festlegung Gewässerraum Sagibach: Nach der negativen Rückmeldung der Erbengemeinschaft Nyffeler Grossenbacher («Einsprache» vom 26.11.2019) bestehen wenig Chancen für einen asymmetrischen Gewässerraum am Sagibach. Demzufolge erübrigt sich auch die verlangte «umfassende Interessenabwägung». Der Gewässerraum wird im fraglichen Bereich der Parzellen Nr. 639 und 1377 symmetrisch dargestellt.
Vorbehalt
Die Festlegung des Gewässerraums hat auch an den Gemeindegrenzen grundeigentümerverbindlich nachvollziehbar zu erfolgen, indem der auf dem Gemeindegebiet von Lützelflüh liegende Gewässerraum vermasst wird.
Vorschlag zur Bereinigung
Gewässerräume entlang der Gemeindegrenzen: Dieses Thema gab viel zu reden. Mit der Zusicherung von Frau Jaggi und Demian Schneider (Mail vom 19. Dezember 2019) können die Grenzgewässer wieder so dargestellt werden wie im Vorprüfungsdossier: Gewässerraum mit Vermassung auf dem Gemeindegebiet Lützelflüh darstellen, Verweis auf den Bericht zur Planung, in dem die Gewässerräume aller Fliessgewässer aufgeführt sind – auch die Grenzgewässer. Auf eine Darstellung der gesamten Gewässerraumbreiten in den Plänen wird aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Diese Korrektur erfolgt bei allen Grenzgewässern der Gemeinde Lützelflüh.
Publikationstext öffentliche Auflage
Geringfügige Änderung der Zonenpläne Gewässerräume (Teil Nord, Teil Süd und Lauterbach/Oberried)
Es wird beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Dementsprechend bringt der Gemeinderat Lützelflüh gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte geringfügige Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13.02. bis 13.03.2020, auf der Bauverwaltung Lützelflüh öffentlich auf. Details können auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh eingesehen werden (www.luetzelflueh.ch).
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Bestandteil der öffentlichen Auflage sind lediglich die Änderungen gegenüber dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.06.2019, nicht die gesamte Teilrevision der Ortsplanung.
Der Gemeinderat
Auflageakten:
Bericht zu Planung vom Januar 2020
Zonenplan Gewässerraum Teil Süd 1:5‘000
Zonenplan Gewässerraum Teil Nord 1:5‘000
Zonenplan Gewässerraum Teil Luterbach/Thalgraben 1:5‘000
April 2020 | Abschliessende Genehmigung im Gemeinderat und Überweisung der Unterlagen zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (vorgängig allfällige Einspracheverhandlungen) |
Einwohnergemeinde Lützelflüh
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