Güterwegprojekt Schwandenmatte, Oberriedstrasse und Zufahrt Aspischeuer

26.08.2024

Wichtige Projekte

Projektbeschrieb
Gemäss Abklärungen bei den zuständigen Ämtern, haben die Güterwege Schwandenmatte, Oberriedstrasse sowie die Zufahrt Aspischeuer die Anforderungen erfüllt, um von Beiträgen von Bund und Kanton zu profitieren. Die erwähnten Güterwege genügen mit ihrem aktuellen, schlechten Zustand den gestiegenen Anforderungen der heutigen Zeit nicht mehr. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Lützelflüh entschieden, diese Gemeindestrassen zu sanieren.

Nachdem die jeweiligen Vorprojekte vorlagen, wurde entschieden, dass die Schwandenmatte und Oberriedstrasse zu einem Güterwegprojekt zusammengefasst werden sollen. Aufgrund der örtlichen Nähe sowie des mangelhaften Zustands, wurde zu einem späteren Zeitpunkt mit der Zufahrt Aspischeuer eine dritte Gemeindestrasse in das Projekt integriert. Durch ein gemeinsames Projekt kann der administrative Aufwand vermindert werden. Für die Ausarbeitung des Bauprojekts wurde die Ingenieur Team Emmental (ITE) GmbH beauftragt.

Gemäss dem ausgearbeiteten Bauprojekt ist mit Kosten von ungefähr 2.0 Mio. Franken zu rechnen. Da sich die Gesamtkosten für die Sanierung der Güterwege somit auf über 1.0 Mio. Franken belaufen, ist für den Kreditbeschluss eine Urnenabstimmung notwendig. Die Urnenabstimmung zum Güterwegprojekt Schwandenmatte, Oberriedstrasse und Zufahrt Aspischeuer fand am 3. März 2024 statt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lützelflüh haben dem Verpflichtungskredit über 2 Mio. Franken für das Güterwegprojekt Schwandenmatte, Oberriedstrasse und Zufahrt Aspischeuer zugestimmt.

Im Anschluss an die Urnenabstimmung wurden die Baugesuchunterlagen erstellt, vorbereitet und eingereicht. Das laufende Baubewilligungsverfahren ist aktuell beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Bearbeitung.

Grundeigentümerbeiträge
Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, für den Ausbau der Schwandenmatte, Oberriedstrasse und der Zufahrt Aspischeuer, Grundeigentümerbeiträge in Höhe von 10 % der Bruttokosten zu erheben. Gemäss Art. 26 und 27 des Strassen- und Beitragsreglements kann die Gemeinde solche Beiträge beim Ausbau von bestehenden Wegen der Klasse 1 und der Klasse 2 geltend machen, wenn besondere Verhältnisse, wie beispielsweise Fundationsverstärkungen, vorliegen.

Zur Ermittlung der Grundeigentümerbeiträge wurde eine Schätzungskommission, bestehend aus zwei Schätzern sowie einem Gemeindevertreter, gewählt. Bei Bedarf wird ein Ortsvertreter beigezogen. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden an einer Informationsveranstaltung anfangs Jahr detaillierter darüber informiert und erhielten anfangs August 2024 die aktuellen Berechnungen zur Durchsicht zugestellt.

Bei Fragen zum Güterwegprojekt Schwandenmatte, Oberriedstrasse und Zufahrt Aspischeuer steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Plan Güterwegprojekt

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