Strassen- und Beitragsreglement
Überarbeitung Strassen- und Beitragsreglement
1. Einleitung
Die Bestimmungen des Strassen- und Beitragsreglements (SBR) wurden im Zusammenhang mit der Reorganisation der Gemeindeverwaltung und den damit verbundenen Änderungen des Organisationsreglements überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Reglement viele Verweise auf kantonales Recht enthält. Das Strassenbaugesetz des Kantons Bern wurde komplett überarbeitet. Seit 2009 sind neu das Strassengesetz und die Strassenverordnung des Kantons Bern in Kraft. Das aktuell gültige Strassen- und Beitragsreglement der Einwohnergemeinde Lützelflüh datiert vom 12.12.1986 (letzte Änderungen vom 26.05.2003), verweist somit auf altes kantonales Recht. Der Gemeinderat hat der Baukommission den Auftrag erteilt, das Strassen- und Beitragsreglement generell zu überarbeiten.
2. Zielsetzungen / Verlauf des Projektes
Zu Beginn der Überarbeitung des SBR war der Ausschuss der Meinung, dass das Reglement nur dem neuen kantonalen Recht anzupassen sei, Grundsatz aber keine Veränderung vollzogen werden sollen. Das Hauptaugenmerk wurde dabei auf die neuen Gesetzgebungen (Strassengesetz, Strassenverordnung und Weitere) sowie auf die Rechtschreibung und Gestaltung gelegt. Der Gemeinderat teilte diese Meinung zunächst, beschloss aber an einer nächsten Sitzung, dass durch die Baukommission Möglichkeiten überprüft werden sollen, mit denen die Gemeinde zukünftig Einsparungen im Strassenbau machen könne. Zudem sollen die Klasseneinteilungen der einzelnen Strassen überprüft werden. Da dies Auswirkungen auf das Strassenverzeichnis und den dazugehörigen Strassenplan hatte, mussten diese Unterlagen ebenfalls überarbeitet und aktualisiert werden. Bei der Überarbeitung wurden andere neue Strassenreglemente von Nachbargemeinden als Beispiele genommen und es wurde versucht, das neue Reglement mit den vorhandenen aus der Region abzugleichen.
3. Änderungen / Finanzielle Folgen
- Es wurde festgestellt, dass für eine faire und transparente Beurteilung eher eine Vereinheitlichung angestrebt werden sollte. Das neue Reglement soll übersichtlicher gestaltet und aufgrund weniger Strassenklassen auch verständlicher sein.
- Neu sollen nur noch 4 anstelle von 6 Klassen berücksichtigt werden.
- Das Reglement soll den Reglementen der Gemeinden in der Region angeglichen werden.
- Den Strasseneigentümern soll angeboten werden, die sanierten Privatstrassen in Eigentum und Unterhalt der Gemeinde zu übergeben. In diesem Sinne mussten auch die Eigentümer- und Anstösserbeiträge im SBR neu reguliert werden.
- Zusätzlich wurden auch die Grundeigentümerbeiträge bei Neuanlagen und Ausbauten von landwirtschaftlichen Erschliessungsstrassen angepasst. Neu berechnen sich die Beiträge nach den Bruttokosten und nicht mehr nach den Nettokosten. Diese Neuregelung generieren deutliche Mehreinnahmen (bzw. weniger Ausgaben) für die Gemeinde. Zusätzlich wurde ein Maximalbetrag von Fr. 30'000.– zum Schutz des Grundeigentümers aufgenommen.
- Durch Entwidmungen von einzelnen Strassen könnte zukünftig Geld eingespart werden, da für diese Strassen der Unterhalt wegfallen würde.
- Auf längere Sicht kann aber der Strassenunterhalt auch wieder zunehmen, nämlich dann, wenn die Gemeinde verschiedene Privatstrassen in Eigentum und Unterhalt übernimmt. Wenn die Privatstrassen die Bedingungen gemäss Art. 16 des Reglements erfüllen, können diese durch die Gemeinde übernommen werden.
- Die finanziellen Folgen durch die Reglementsänderungen sind aktuell nicht definitiv abschätzbar, da es im Strassenunterhalt durch Entwidmungen oder Strassenübernahmen Schwankungen geben wird.
- Das vorhandene Strassenverzeichnis ist ebenfalls zu überarbeiten und die einzelnen Strassen sollen in Verzeichnis und Plan nummeriert werden, damit eine eindeutige und logische Situation entsteht.
4. Organisation
Für die Überarbeitung des Strassen- und Beitragsreglements wurde folgender Ausschuss eingesetzt:
– Andreas Meister, Baukommissionspräsident (Vorsitz)
– Daniel Kühni, Baukommissionsvizepräsident
– Martin Wüthrich, Bauverwalter
– Florian Mathys, Sachbearbeiter Bauverwaltung
– Walter Held, Chef Werkhofequipe (bis November 2013)
– Roger Flückiger, Projektleiter C + S Ingenieure AG
Aufgrund der Komplexität des Geschäftes hat der Ausschuss mit Herrn Roger Flückiger, C + S Ingenieure AG, eine externe Beratungsperson beigezogen.
5. Vorprüfung
Mit dem auf den 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Gemeindegesetz ist die Genehmigungspflicht von Gemeindereglementen grundsätzlich abgeschafft worden. Nicht genehmigungspflichtige Gemeindereglemente und -verordnungen können aber beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) freiwillig zur Vorprüfung eingereicht werden. Der Entwurf des Strassen- und Beitragsreglements und das Strassenverzeichnis mit dazugehörigem Plan wurden beim AGR zur Vorprüfung eingereicht. Im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens wurde das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV (OIK IV) als weitere Fachstelle zu einem Mitbericht eingeladen. Das AGR sowie der OIK IV haben die eingereichten Unterlagen geprüft und mittels Vorprüfungsbericht geantwortet. Die Antwort des AGR hat aufgezeigt, dass man mit dem neuen SBR auf einem guten Weg ist.
6. Weiteres Vorgehen / Zeitplan
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2014 im Grundsatz dem neuen Strassen- und Beitragsreglement sowie dem Strassenverzeichnis zugestimmt. Die Unterlagen werden nun noch definitiv ausgearbeitet.
Am 25. August 2014 findet ein Informationsanlass im Mehrzweckgebäude Emmenschachen statt. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit zum Anlass eingeladen.
Das Geschäft wird der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2014 zur Genehmigung vorgelegt.
Gemeinderat Lützelflüh