20.07.2022
Feuerverbot im Wald, Verbot von Feuerwerk
Im ganzen Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit eine grosse Waldbrandgefahr. Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.
Weiterführende Informationen können Sie der Webseite des Amtes für Wald und Naturgefahren entnehmen.
Einwohnergemeinde Lützelflüh
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