29.02.2024
Öffentliche Planauflage: Teilaufhebung der Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus" mit Anpassung der Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1) und Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1).
1. Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus" bestehend aus
2. Baugesuch
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh (während den ordentlichen Öffnungszeiten). Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Lützelflüh oder auf eBau verfügbar. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: vom 29.02. bis 02.04.2024
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Bauverwaltung Lützelflüh einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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