26.11.2024
Rückblick
Alle Vorlagen des Gemeinderates wurden von den 96 stimmberechtigten Personen genehmigt. Zu diskutieren gab einzig das neue Abwasserentsorgungsreglement, bei welchem eine Änderung in einem einzelnen Artikel verlangt wurde. Dieser Antrag wurde jedoch deutlich abgelehnt.
Das Budget 2025 sieht bei gleichbleibender Steueranlage von 1.74 Einheiten im allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 680'265.00 vor. Nach den detaillierten Erläuterungen durch den zuständigen Gemeinderat, Ulrich Zaugg und einzelnen Verständigungsfragen wurde das Budget 2025 mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimmen genehmigt.
Auch zwei andere Vorlagen, die Änderungen im Zonenplan und im Baureglement für die ZPP 8 «Dändlikerhaus» sowie der Kreditantrag über Fr. 600'000.00 für den Heizungsersatz im Mehrzweckgebäude Emmenschachen wurden mit grosser Mehrheit genehmigt. Das gesamte Grundstück Nr. 861 des Dändlikerhauses in Ranflüh wird von der ZPP 8 in eine Spezialzone «APH Dändlikerhaus» umgezont. Dies war nötig, damit das Alters- und Pflegeheim seine dringenden baulichen Massnahmen umsetzen kann. Im Mehrzweckgebäude Emmenschachen soll die heutige Ölheizung durch eine Grundwasserwärmepumpenheizung ersetzt werden. Auch müssen die Heizverteilung, die Heizungssteuerung, die Regulierung und die Elektronik im ganzen Gebäude angepasst werden.
Das neue Abwasserentsorgungsreglement sieht vor, dass zur Deckung der Betriebskosten die Höhe der Gebühren so festgelegt wird, dass mindestens 50 % der jährlich wiederkehrenden Gebühreneinnahmen von den Grund- und Regenwassergebühren stammen sollen. Eine stimmberechtigte Person stellte den Antrag, dass zukünftig weiter die alte Regelung bestehen bleibt, bei welcher der Anteil der wiederkehrenden Gebühren auch zu mindestens 40-50 % aus den Verbrauchsgebühren bestehen soll. Die Stimmberechtigten stimmten aber klar der neuen Regelung zu, welche dem Musterreglement des Kantons Bern entspricht. Schlussendlich wurde das neue Abwasserentsorgungsreglement mit nur einer Gegenstimme angenommen.
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