31.10.2018
Überbauungsordnung nach Art. 21 und 22 Wasserversorgungsgesetz (WVG) für die Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen und Erteilung der Baubewilligung
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lützelflüh
Projektverfasser: OSTAG Ingenieure AG, Bernstrasse 21, 3400 Burgdorf
Gesuch: UeO und Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen mit Sonderbauwerken, inkl. Baubewilligung; Neubau Verbindungsleitung zwischen Lützelflüh (Burgackerstrasse) und Rüegsauschachen (Grundwasserpumpwerk Schlossberg
Benötigte Spezialbewilligungen:
- Baubewilligung; Kantonales Baugesetz, Art. 32 bis 44
- Gemeindestrasse; Kantonales Strassengesetz, Art. 68 und 69
- Kantonsstrasse; Kantonales Strassengesetz, Art. 68 und 69
- Wasserbaupolizeibewilligung; Kantonales Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau, Art. 48
- Naturgefahren; Kantonales Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau, Art. 7.2 und Baugesetz, Art. 6
- Fischereirechtliche Bewilligung; Bundesgesetzes über die Fischerei, Art. 8-10
- Stellungnahme Ufervegetation Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, Art. 21 und 22
- Gewässerschutz; Kantonales Gewässerschutzverordnung, Art. 26.
- Stellungnahme Fruchtfolgeflächen
Standorte:
Gemeindegebiet Lützelflüh
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: Die Gesuchsakten werden während einer Dauer von 30 Tagen zur Einsichtnahme aufgelegt (31. Oktober 2018 bis 30. November 2018)
Auflageorte und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lützelflüh
Mitwirkungsbegehren, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 Baugesetz) sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lützelflüh, 23. Oktober 2018
Gemeinderat Lützelflüh
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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