02.08.2023
Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG Ortsplanung Lützelflüh, Einzonung Arbeitszone Emmentalstrasse
Der Gemeinderat Lützelflüh bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Einzonung der Arbeitszone Emmentalstrasse (bestehend aus Änderung Zonenplan und Änderung Baureglement) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. August bis 4. September 2023, auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können auch hier eingesehen werden. Die Einspracheverhandlungen finden am 12.09.2023 am Nachmittag statt, der Termin ist vorzumerken.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh einzureichen.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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