17.12.2019
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung "Zollhausmatte"
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.06.2019 wurde die ordentliche Änderung der Überbauungsordnung Zollhausmatte beschlossen. Im Nachgang wurden die beschlossenen Unterlagen zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung zugestellt. Dieses teilte im Oktober jedoch mit, dass die Änderungen nicht genehmigt werden können, da verschiedene Begrifflichkeiten und Formulierungen unverständlich oder unkorrekt seien. Diese Differenzen wurden anlässlich eines Bereinigungsgesprächs gelöst.
Dementsprechend bringt der Gemeinderat Lützelflüh gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte geringfügige Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19.12.2019 bis 20.01.2020, auf der Bauverwaltung Lützelflüh öffentlich auf oder können hier angesehen werden:
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Auszug aus dem Kurzbericht
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Bestandteil der öffentlichen Auflage sind lediglich die Änderungen gegenüber dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.06.2019, nicht die gesamte Überbauungsordnung.
Lützelflüh, 16. Dezember 2019
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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