22.03.2021
Information über die Liberalisierung im Bereich Kaminfegerwesen
Im Kanton Bern ist per 1. Januar 2021 die revidierte Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung in Kraft getreten. Das Kaminfegerwesen wird damit liberalisiert und durch eine Konzessionierung ohne Tarifbindung ersetzt. Damit werden die bisherigen Kaminfegerkreise hinfällig und aufgehoben.
Neu stehen die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer in der Pflicht, rechtzeitig eine konzessionierte Kaminfegerin oder einen konzessionierten Kaminfeger ihrer Wahl für die Kontrolle und Reinigung ihrer Heizung zu beauftragen. Die heutigen Qualitätsstandards bei der Reinigung von Heizungs- und Abgasanlagen sowie beim Brandschutz und bei der Lufthygiene werden weiter gewährleistet. Denn für die Erteilung einer Konzession muss ein eidgenössisches
Kaminfegermeisterdiplom oder der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung vorliegen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB), welche weiterhin die Rolle als Aufsichtsbehörde und neu die Aufgabe als Konzessionsgeberin übernimmt, hat eine öffentlich zugängliche Liste aller im Kanton Bern zugelassenen Kaminfegerbetriebe (Konzessionsinhaber) auf ihrer Webseite publiziert. Informationen, Dokumente und die Liste der zugelassenen Kaminfegerbetriebe finden Sie unter www.gvb.ch/kaminfeger.
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