14.01.2019
Geringfügige Änderung der UeO Zollhausmatte gemäss Art. 61 BauG
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 02.07.2018 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Zollhausmatte in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 21.12.2018 genehmigt.
Vorbehältlich allfälliger Beschwerden tritt die Überbauungsordnung am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh, beim Regierungsstatthalteramt Emmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Lützelflüh, 14. Januar 2019
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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