28.04.2021
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Lützelflüh vom Montag, 31. Mai 2021, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Emmenschachen
Traktanden
1. Gemeinderechnung 2020 - Genehmigung
2. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung (neu) - Genehmigung
3. Verschiedenes
Unterlagen
Alle Unterlagen zur Gemeindeversammlung (inkl. Schutzkonzept) sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
Öffentliche Auflage
Das unter Traktandum 2 erwähnte Reglement liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage vom Tag nach der Einwohnergemeindeversammlung angerechnet.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger(innen), die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Lützelflüh aktuell
Der Gemeinderat orientiert über die Gemeindeversammlungsgeschäfte im "Lützelflüh aktuell". Dieses wird jeweils spätestens 10 Tage vor den Versammlungen in alle Haushalte verschickt.
Alle erwähnten Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter Gemeindeversammlung.
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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