«Am Fluss vor Zyt»
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Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2021

28.04.2021

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Lützelflüh vom Montag, 31. Mai 2021, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Emmenschachen

Traktanden
1. Gemeinderechnung 2020 - Genehmigung
2. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung (neu) - Genehmigung
3. Verschiedenes

Unterlagen
Alle Unterlagen zur Gemeindeversammlung (inkl. Schutzkonzept) sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Öffentliche Auflage
Das unter Traktandum 2 erwähnte Reglement liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage vom Tag nach der Einwohnergemeindeversammlung angerechnet.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger(innen), die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Lützelflüh aktuell
Der Gemeinderat orientiert über die Gemeindeversammlungsgeschäfte im "Lützelflüh aktuell". Dieses wird jeweils spätestens 10 Tage vor den Versammlungen in alle Haushalte verschickt.

Alle erwähnten Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter Gemeindeversammlung.

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

Dienstag | Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
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