23.10.2024
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Lützelflüh
Montag, 25. November 2024, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Emmenschachen
Traktanden
1. Genehmigung Budget 2025; Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
2. Ortsplanung Lützelflüh, Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP 8 Dändlikerhaus - Genehmigung
3. Abwasserentsorgungsreglement (neu) – Genehmigung
4. Investitionskredit über Fr. 600'000.00 für den Heizungsersatz im Mehrzweckgebäude Emmenschachen - Genehmigung
5. Verschiedenes
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderat zu einem kleinen Apéro ein.
Unterlagen
Sämtliche Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh eingesehen werden. Die Reglemente und Unterlagen zu den Traktanden liegen zudem während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Emmental mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, ab dem Tag nach der Einwohnergemeindeversammlung gerechnet.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer BürgerInnen, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Lützelflüh aktuell
Der Gemeinderat orientiert über die Gemeindeversammlungsgeschäfte im Lützelflüh aktuell. Dieses wird spätestens 10 Tage vor der Versammlung in alle Haushalte verschickt.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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