11.08.2022
Gemeindeurnenwahlen
Gestützt auf Art. 3 des Organisationsreglements vom 19.11.2001 und die Bestimmungen im Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 07.09.2020 hat der Gemeinderat die Gesamterneuerungswahl (Amtsdauer 2023 - 2026) auf Sonntag, 23. Oktober 2022 festgelegt.
Gemeinderat
- 7 Mitglieder im Verhältniswahlverfahren (Proporz)
Wählbar sind die in der Gemeinde Lützelflüh stimmberechtigten Personen.
Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis am Freitag, 9. September 2022, 17.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Lützelflüh, zuhanden des Gemeinderates, abgegeben werden. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person enthalten. Zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung (Partei oder Gruppierung) tragen.
Die erstunterzeichnende Person der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die zweitunterzeichnende Person, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlages abzugeben.
Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis am Mittwoch, 14. September 2022, 12.00 Uhr durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretung miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Unterlistenverbindungen sind nicht zulässig.
Im Übrigen wird auf die Vorschriften im Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 07.09.2020 verwiesen.
Nach den Bestimmungen in Art. 3 Abs. 2 des Organisationsreglements vom 19.11.2001 wird später aus den gewählten Mitgliedern des Gemeinderates das Präsidium und das Vizepräsidium gewählt. Sofern nicht das stille Wahlverfahren zur Anwendung kommt, findet diese Wahl am Sonntag, 11. Dezember 2022 statt.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
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CH-3432 Lützelflüh
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Fax +41 (0)34 460 16 00
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