24.04.2024
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Lützelflüh
Montag, 27. Mai 2024, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Grünenmatt
Traktanden
1. Gemeinderechnung 2023 - Genehmigung
2. Teilaufhebung der Überbauungsordnung «Kiesabbauerweiterung Waldhaus» mit Anpassung der Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG – Genehmigung
3. Ortsplanung Lützelflüh, Änderungen Zonenplan und Baureglement für die Arealentwicklung Kentaur AG – Genehmigung
4. Änderungen Friedhofreglement inkl. Rahmentarif (neue Gräberart) – Genehmigung
5. Verschiedenes
Unterlagen
Sämtliche Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh eingesehen werden. Die Unterlagen zu den Traktanden 1 – 4 liegen zudem während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage vom Tag nach der Einwohnergemeindeversammlung an gerechnet.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger(innen), die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Lützelflüh aktuell
Der Gemeinderat orientiert über die Gemeindeversammlungsgeschäfte im "Lützelflüh aktuell". Dieses wird jeweils spätestens 10 Tage vor den Versammlungen in alle Haushalte verschickt.
Gemeinderat Lützelflüh
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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