04.12.2023
Publikation
Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG
Ortsplanung Lützelflüh, Einzonung Arbeitszone Emmentalstrasse
Die Einzonung Arbeitszone Emmentalstrasse bestehend aus der Änderung von Zonenplan und Baureglement lag vom 03.08.2023 bis zum 04.09.2023 öffentlich auf. Die Gemeindeversammlung vom 27.11.2023 hat die Einzonung mit punktuellen Änderungen an Art. 5a Abs. 2 BauR zur zulässigen Höhe und Art. 5a Abs. 3 BauR zur Mindestdichte beschlossen. Soweit öffentlich aufgelegte Pläne und Vorschriften im Beschlussverfahren geändert werden, müssen diese Änderungen gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 öffentlich aufgelegt werden.
Die Unterlagen liegen vom 07.12.2023 – 08.01.2024 öffentlich auf. Während den Öffnungszeiten können sie auf der Bauverwaltung Lützelflüh eingesehen werden oder jederzeit auch auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Lützelflüh. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur noch gegen die Änderungen am Baureglement möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Lützelflüh einzureichen.
Gemeinderat Lützelflüh
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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