10.07.2024
Digitalisierung gastgewerbliche Einzelbewilligung und Siegelungsprotokoll
Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben ein Pilotprojekt gestartet, welches das digitale Gesuchsverfahren für die gastgewerbliche Einzelbewilligung sowie die digitale Erfassung des Siegelungsprotokolls bei einem Todesfall ermöglicht. Dieses Pilotprojekt wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen. Ab 2024 wird phasenweise das digitale Gesuchsverfahren bei den interessierten Gemeinden im Kanton Bern eingeführt. Demzufolge hat die Gemeindeverwaltung Lützelflüh beschlossen, dass das digitale Verfahren auch in der Gemeinde Lützelflüh angeboten wird.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung für Ihren nächsten Anlass können Sie somit ab sofort digital eingeben. Die Anleitung sowie den Link dazu finden Sie hier.
Siegelungsprotokoll
Das Siegelungsprotokoll wird grundsätzlich ab sofort durch den Siegelungsbeamten der Gemeindeverwaltung Lützelflüh digital erfasst, sofern eine Internetverbindung besteht. Diese neue Handhabung hat für die Angehörigen keine Änderungen zur Folge.
Bei Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf die Digitalisierung der gastgewerbliche Einzelbewilligung und des Siegelungsprotokolls steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Lützelflüh gerne zur Verfügung.
Gemeindeschreiberei Lützelflüh
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
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Fax +41 (0)34 460 16 00
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