24.02.2020
Zentrale Abgabe der Betreuungsgutscheine
Abgabe der Betreuungsgutscheine ab 1.1.2021
In der Verfassung des Kantons Bern ist festgehalten, dass der Kanton und die Gemeinden geeignete Angebote und Bedingungen für eine bedarfsgerechte, familienergänzende Betreuung von Kindern schaffen.
In manchen Lebenssituationen ist die (volle) Betreuung des eigenen Kindes / der eigenen Kinder nicht möglich – beispielsweise wenn eine Mutter alleinerziehend und erwerbstätig ist oder wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Sind die Kinder noch nicht schulpflichtig, können sie während der Abwesenheit der erziehungsberechtigten Personen in einer Kindertagesstätte oder auch durch eine Tagesfamilie betreut werden.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2019 die Ablösung des aktuellen Gebührensystems durch das sogenannte Betreuungsgutscheinsystem bis spätestens 31. Dezember 2021 beschlossen.
Die durch den Kanton dazu ermächtigten Gemeinden geben den Eltern Betreuungsgutscheine für bernische Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen ihrer Wahl ab. Die Gutscheinhöhe respektive die Anzahl Gutscheine hängen vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab. Die Institutionen ziehen den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung ab. Der Kanton wird neu jeden Gutschein mitfinanzieren. Damit setzt er einen Anreiz zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots und der Gleichbehandlung der Eltern.
Die Gemeinden Affoltern i.E., Hasle b.B., Lützelflüh, Rüegsau, Sumiswald sowie Trachselwald sind in Gesprächen übereingekommen, die Ausgabe der Betreuungsgutscheine ab 1. Januar 2021 zentral abzuwickeln. Die Gemeinde Sumiswald wird das vollständige Gesuchsverfahren bzw. die gesamte Administration für die Gutscheinausgabe übernehmen und erledigen, sofern das zuständige Gemeindeorgan der jeweiligen Gemeinde zustimmt. Damit ergeben sich Vorteile wie beispielsweise mehr Routine und eine höhere Effizienz in der Bearbeitung der Gesuche. Die Gesuchsabwicklung erfolgt über eine online basierende Webapplikation (kiBon). Der Gang auf die Gemeinde wird dadurch für die Eltern in der Regel nicht notwendig sein.
Über das genaue Verfahren zu den Betreuungsgutscheinen werden wir ab Herbst 2020 auf der Homepage informieren.
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