28.08.2018
Alle Feuerverbote sind aufgehoben
Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern hat sich in den letzten Tagen etwas entschärft. Deshalb haben die Regierungsstatthalterämter alle noch bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe aufgehoben. Es ist aber weiterhin grosse Vorsicht beim Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe geboten.
Die flächigeren und teilweise stärkeren Niederschläge seit letztem Freitag haben die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Bern stärker verringert, als ursprünglich angenommen wurde. Zusätzlich hemmt das kühlere und feuchtere Wetter vom kommenden Wochenende die Waldbrandgefahr. Deshalb haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter auf Grund der Lageeinschätzung der Abteilung Naturgefahren entschieden, ab sofort alle Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe aufzuheben.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern bleibt mehrheitlich auf der Stufe «erheblich». Entlang des trockenen- und sonnenexponierten Jurasüdfusses steigt die Gefahr auf Stufe «gross» an. Besonders in diesem Gebiet ist beim Umgang mit Feuer in Wald und Waldesnähe weiterhin grosse Vorsicht geboten, auch wenn keine Feuerverbote mehr gelten.
Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.
Abbrennen von stehengebliebenen 1. Augustfeuern
Erlaubt ist das abbrennen wenn:
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss wiederum jeder, der ein solches Feuer noch anzünden will, selber abschätzen. Falls ein Feuer übermässig Rauch erzeugt und damit andere stört, ist mit einer Strafanzeige zu rechnen. Die vorbereiteten Feuerhaufen sind nötigenfalls umzutischen, damit sichergestellt ist, dass sie auch innen trocken sind und kein Muttfeuer entsteht. Das Feuer ist zu bewirtschaften, so dass kein unnötiger Rauch entsteht.
Feuerhaufen im Zweifelsfall halt häckseln lassen oder – wenn diese zur Bewirtschaftung nicht stören – für die Artenvielfalt stehen lassen.
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