«Am Fluss vor Zyt»
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Genehmigung Arealentwicklung Kentaur

10.01.2025

Änderungen der baurechtlichen Grundordnung

Öffentliche Bekanntmachung
Ortsplanung Lützelflüh, Arealentwicklung Kentaur
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Lützelflüh am 27.05.2024 beschlossene Änderung der baurechtlichen Grundordnung im Zusammenhang mit der Arealentwicklung Kentaur in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09.06.1985 mit Datum vom 20.11.2024 genehmigt.

Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung tritt am Tag nach der Publikation auf www.epublikation.ch in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Emmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Lützelflüh, 06.01.2025
Der Gemeinderat

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CH-3432 Lützelflüh

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Fax +41 (0)34 460 16 00
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