«Am Fluss vor Zyt»
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Amtliche Vermessung

09.03.2017

Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2018 bis 2025

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Lützelflüh

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2025 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:

  • GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2) und TVAV (SR 211.432.21)
  • KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG 215.341.1)
  • Handbücher der amtlichen Vermessung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Handbücher «DM.01-AV», «Recht» und «GRUDA-AV» (www.be.ch/agi)


Eignungskriterien:

  • Berufliche Qualifikation (Nachweis: eidgenössisches Patent für Ingenieur-Geometer und Eintrag ins Geometerregister, inkl. Stellvertretung)
  • Technische Schnittstellen:
    • Nachweis für DM.01-AV-BE LV95, Version 11 vom 24.01.2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungsschnittstelle AVS
    • Nachweis Grundbuchschnittstelle GRUDATRANS -> Bestätigung des Systemherstellers
  • Leitende Stellung innerhalb der Firma (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: Selbstdeklaration mit sämtlichen verlangten Nachweisen)



Zuschlagskriterien:
Hauptkriterien:

  • Angebotene Dienstleistungen (schriftliche Offerte und evtl. Präsentation) (Gewichtung: 50%)
  • Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 25%)
  • Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunktwert in % zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 15%)
  • Qualitätssicherung (Gewichtung: 10%)



Unterkriterien:
Angebotene Dienstleistungen

  • Dienstleistungskonzept, evtl. persönliche Präsentation der Offerte (Gewichtung: 25%)
  • Erreichbarkeit für den Kunden (Gewichtung: 10%)
  • Bezug von Daten der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
  • Personal und Infrastruktur am angegebenen Bürostandort (Gewichtung: 5%)
  • Weitere Geomatik- und Vermessungsdienstleistungen im Rahmen der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)


Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung

  • Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 20%)
  • Führungserfahrung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)


Preiskonditionen (kein Unterkriterium)

  • Die Umrechnung in Bewertungspunkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkommastelle in die Berechnung eingeführt. Für 10% Rabattunterschied zum billigsten Angebot erfolgt die Abminderung der Bewertung um 1 Punkt. Ab 3 Mal dieser Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben.


Qualitätssicherung

  • Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
  • Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)


Weitergehende Auskünfte erteilt: die Bauverwaltung Lützelflüh, Tel. 034 460 16 40

Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes: das Angebot ist bis zum 10.04.2017 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Bauverwaltung Lützelflüh mit dem Vermerk "Angebot Nachführung der amtlichen Vermessung", Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh zu richten.

Rechtsmittel:
Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegege-setz (VPRG).

Lützelflüh, 6. März 2017

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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