09.03.2017
Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2018 bis 2025
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Lützelflüh
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2025 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Hauptkriterien:
Unterkriterien:
Angebotene Dienstleistungen
Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung
Preiskonditionen (kein Unterkriterium)
Qualitätssicherung
Weitergehende Auskünfte erteilt: die Bauverwaltung Lützelflüh, Tel. 034 460 16 40
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes: das Angebot ist bis zum 10.04.2017 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Bauverwaltung Lützelflüh mit dem Vermerk "Angebot Nachführung der amtlichen Vermessung", Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh zu richten.
Rechtsmittel:
Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegege-setz (VPRG).
Lützelflüh, 6. März 2017
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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