Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG

15.08.2024

Ortsplanung Lützelflüh, Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP 8 Dändlikerhaus

Der Gemeinderat Lützelflüh bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP 8 Dändlikerhaus zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. August bis 16. September 2024, auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können auch hier eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh einzureichen.

Der Gemeinderat

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Einwohnergemeinde Lützelflüh
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CH-3432 Lützelflüh

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Fax +41 (0)34 460 16 00
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