15.08.2024
Ortsplanung Lützelflüh, Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP 8 Dändlikerhaus
Der Gemeinderat Lützelflüh bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP 8 Dändlikerhaus zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. August bis 16. September 2024, auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können auch hier eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh einzureichen.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Montag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag | Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Ganzer Tag geschlossen
2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».