03.06.2022
AVAG-Sackgebührenmodell per 1. Januar 2023
Die Gemeinde Lützelflüh hat sich dazu entschlossen, per 1. Januar 2023 dem AVAG-Sackgebührenmodell beizutreten. Bereits etliche andere Gemeinden in der Region sind diesem Modell angeschlossen. Dies bringt den Vorteil für die Bevölkerung, dass sie die einheitlichen AVAG-Säcke auch bei ausserkommunalen Verkaufsstellen kaufen können oder der Abfall mit den gleichen Kehrichtsäcken in den Skiferien im Berner Oberland entsorgt werden kann.
An welchen Standorten das Kehrichtmaterial in der Gemeinde Lützelflüh ab dem 1. Januar 2023 gekauft werden kann, ist aktuell noch nicht klar und wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert. Die bisherigen Verkaufsstellen wurden angeschrieben und mit den nötigen Informationen sowie Dokumenten bedient. Auch gegenüber neuen Verkaufsstellen sind wir keineswegs abgeneigt. Sollten Sie daher Interesse am zukünftigen Verkauf von Kehrichtmaterial bekunden, können Sie sich gerne unverbindlich auf der Bauverwaltung Lützelflüh (034 460 16 40 / bauverwaltung@luetzelflueh.ch) melden.
Auch für die Verwaltung sowie den Werkhof bringt die Umstellung auf das AVAG-Sackgebührenmodell eine Vereinfachung mit sich. Bisher musste das gesamte Kehrichtmaterial durch die Gemeinde bestellt, zwischengelagert und an die Verkaufsstellen geliefert werden. Nun können die Verkaufsstellen das Material direkt beim Hersteller beziehen.
Der Wechsel zu den AVAG-Kehrichtsäcken ist auf den 1. Januar 2023 terminiert, weshalb sich für Sie als Einwohnerinnen und Einwohner von der Gemeinde Lützelflüh bis Ende 2022 grundsätzlich nichts ändert. Jedoch musste festgestellt werden, dass der aktuelle Bestand an 35l und 60l-Kehrichtsäcken nicht bis Ende Jahr reicht. Aufgrund einer hohen Mindestbestellmenge, macht eine Bestellung sowohl finanziell als auch ressourcentechnisch (Überschussware Ende Jahr) wenig Sinn. Wir haben uns daher entscheiden, sobald wir keine 35l bzw. 60l-Kehrichsäcke mehr haben, für den Rest des Jahres auf Kehrichtmarken umzustellen. Ab diesem Zeitpunkt und bis Ende dieses Jahres erhalten Sie dann keine 35l bzw. 60l-Kehrichtsäcke mehr, sondern entsprechende Kehrichtmarken. Diese Marken können Sie auf einen normalen, im Detailhandel erhältlichen Kehrichtsack der jeweiligen Füllmenge kleben und so zur Abfuhr bereitstellen. Die Kehrichtsäcke sind beim Kauf der Kehrichtmarken nicht enthalten.
Bis Ende 2022 ist der Hausabfall somit noch mit dem Kehrichtmaterial (Säcke oder Marken) der Gemeinde Lützelflüh zu entsorgen. Die AVAG-Kehrichtsäcke werden erst ab dem 1. Januar 2023 in den Verkaufsstellen der Gemeinde Lützelflüh verkauft und von der Abfuhr entgegengenommen. Eine solche Umstellung ist nicht auf einen Stichtag möglich, weshalb zwischen dem 1. Januar 2023 und 31. Mai 2023 sowohl die bisherigen Kehrichtsäcke bzw. Kehrichtmarken von Lützelflüh als auch diejenigen der AVAG angenommen werden.
Die Gebühren für das Kehrichtmaterial der AVAG richtet sich nach ihrem für alle Gemeinden einheitlichen Sackgebührenmodell. In der nachfolgenden Tabelle sind die bisherigen Gebühren der Gemeinde Lützelflüh sowie die künftig geltenden Gebühren der AVAG ersichtlich.
Preise Lützelflüh bis 31.12.2022 | Preise AVAG ab 01.01.2023 | |
17 l Kehrichtsäcke | Fr. 1.10 pro Sack | Fr. 1.00 pro Sack |
35 l Kehrichtsäcke | Fr. 1.90 pro Sack | Fr. 1.90 pro Sack |
60 l Kehrichtsäcke | Fr. 2.90 pro Sack | Fr. 3.20 pro Sack |
110 l Kehrichtsäcke | Fr. 5.00 pro Sack | Fr. 5.80 pro Sack |
Sperrgutmarken | Fr. 5.00 pro Marke | Fr. 7.80 pro Marke |
Der deutliche Anstieg bei den Sperrgutmarken ist darauf zurückzuführen, dass die bisherige Gebühr in der Gemeinde Lützelflüh als eher tief betrachtet werden konnte.
Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass Mehrfamilienhäuser, Sammelstandorte sowie Unternehmen, welche die Kehrichtsäcke in einem Container sammeln, bei der Gemeinde Hinweiskleber mit folgenden Aufschriften bestellen können:
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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