29.09.2023
Sanierung Ortsdurchfahrt Lützelflüh
Stand: September 2023
Verkehrsplanung Unterdorf - Aktueller Stand
Anpassung Projekt
In der Zwischenzeit wurde das Projekt in Absprache mit der IG SVG Vernunft nach erneuten Gesprächen noch einmal angepasst. Neu wird von der Emmentalstrasse her das bisherige Temporegime «Generell 50» auf der Dorfstrasse bis nach dem Bahnübergang so belassen und die Tempo-30-Zone erst nach dem Bahnübergang signalisiert. Auf der Parkettstrasse und der Bahnhofstrasse wird jedoch wie geplant Tempo 30 eingeführt. Der Gemeinderat freut sich, dass mit der IG SVG Vernunft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Die Publikation der Verkehrsmassnahmen wurde am
28. September 2023 im Anzeiger Burgdorf sowie im Amtsblatt des Kantons Bern veröffentlicht. Umgesetzt werden die Massnahmen im Frühjahr 2024.
Beschluss im Gemeinderat vom 26.08.2023
Am ursprünglichen Entscheid, im Unterdorf eine flächendeckende Tempo-30-Zone einzuführen, wird festgehalten. Die Tempo-30-Zone wird zusammen mit dem Kanton Bern im Gebiet rund um den Kirchplatz sowie mit der Gemeinde Hasle b.B. auf der gesamten Bahnhofstrasse umgesetzt.
Die Gründe für diesen Entscheid entnehmen Sie bitte hier. Auch im Lützelflüh aktuell vom August 2023 wurde darüber informiert.
Petition
Am 9.12.2022 wurde dem Gemeinderat eine Petition mit 585 Unterschriften eingereicht. Mit den nachträglich eingereichten Unterschriften sind es 636 Personen, welche die Petition unterstützen. Die Petition verlangt, dass auf die Einführung der flächendeckenden Tempo 30 Zone auf der Dorfstrasse verzichtet wird.
Der Gemeinderat hat gemäss dem Organisationsreglement der Gemeinde ein Jahr Zeit, die Petition zu prüfen und zu beantworten.
Mitwirkung
Bei der Mitwirkung zur Verkehrsplanung Unterdorf sind rund 250 Fragebogen eingegangen. Besten Dank dafür. Der Mitwirkungsbericht kann hier eingesehen werden.
Aufgrund der Auswertung und dem Antrag der Arbeitsgruppe hat der Gemeinderat folgendes weitere Vorgehen beschlossen:
Einführung Tempo 30 flächendeckend
Mit 56 % ist die Zustimmung zur Variante 2 klar am grössten (Tempo 30 flächendeckend). Sie ist fast dreimal so hoch wie zur Variante 0 (Beibehaltung des Status Quo) und zur Variante 1a (Tempo 30 nur in den Quartieren). Aus diesem Grund wird Variante 2, also die flächendeckende Einführung von Tempo 30, weiterverfolgt.
Erhalt Fussgängerstreifen anstreben und Rechtsvortritt nur bei den grösseren Quartierstrassen
Die Fussgängerstreifen auf den Seitenstrassen werden aufgehoben, jene auf der Dorfstrasse sollen beibehalten werden. Da bei Tempo 30 grundsätzlich keine Fussgängerstreifen vorgesehen sind, braucht es hier Verhandlungen mit den zuständigen Personen des Kantons. Der Gemeinderat will sich jedoch für deren Erhalt einsetzen. Das Vortrittregime bei den Einmündungen der Seitenstrassen ist differenziert zu betrachten. Es wird die Einführung von Rechtsvortritt bei den grösseren Seitenstrassen (Rechtsvortritte sind wichtig, um die Geschwindigkeitsreduktion zu erreichen) angestrebt. Kein Rechtsvortritt soll jedoch bei den kleinen Seitenstrassen gelten.
Vorerst keine Begegnungszonen
Die Begegnungszonen werden aufgrund der schlechten Resonanz nicht weiterverfolgt.
Kurzparkierung
Die Kurzzeitparkierung an der Dorfstrasse und beim Bahnhof wird weiterverfolgt. Zu klären ist, wie dies am elegantesten signalisiert werden kann.
Als nächste Schritte sind vor den Sommerferien Geschwindigkeitsmessungen geplant, so dass ab Juli 2022 die Massnahmen und ein Gutachten ausgearbeitet werden können. Anschliessend ist eine Absprache mit allen beteiligten Stellen nötig, so auch mit dem kantonalen Tiefbauamt. Das Gesamtkonzept soll im Herbst 2022 vom Gemeinderat definitiv verabschiedet werden können. Mit der Umsetzung ist frühestens ab Frühling 2023 zu rechnen.
Sanierung Ortsdurchfahrt – Projekt des Kantons Bern
Die Mitwirkungseingaben zum Projekt des Kantons (Sanierung Ortsdurchfahrt Brandis-Kirchplatz-Oberdorf) ist vom Kanton ausgewertet worden. Bitte entnehmen Sie die Details im Mitwirkungsbericht.
Mitwirkung - Information
In den Jahren 2012 bis 2015 wurden für das Unterdorf ein Gutachten zur Einführung von Tempo 30 und eine allgemeine Verkehrsstudie in Auftrag gegeben. Diese Konzepte bilden nun die Grundlage für das Verkehrskonzept «Unterdorf», welches der Gemeinderat in Auftrag gegeben hat. Das Ergebniss liegt nur zur Mitwirkung auf. Gleichzeitig werden auch die Verkehrsberuhigungsmassnahmen des Kantons auf der Ortsdurchfahrt (inkl. Kirchplatz) zur Mitwirkung aufgelegt. Eine kurze Information zu den Projekten können Sie dem Text im Lützelflüh aktuell entnehmen.
Zeitraum Mitwirkung: 17.02. bis 18.03.2022
Die Powerpointpräsentationen zum Informationsanlass vom 28.02.2022 können Sie hier einsehen:
Powerpointpräsentation Verkehrsplanung Unterdorf
Powerpointpräsentation Sanierung Ortsdurchfahrt Kanton
Verkehrsplanung Unterdorf
Publikation öffentliche Mitwirkung Verkehrsplanung Unterdorf
Unterlagen:
Zwischenbericht Verkehrsplanung Unterdorf
Sanierung Ortsdurchfahrt - Ein Projekt des Kantons und der Gemeinde
Publikation Sanierung Ortsdurchfahrt Lützelflüh
Unterlagen:
- Plan 1
- Plan 2
- Plan 3
- Plan 4
- Plan 5
- Plan 6
Bericht Herbst 2021
Leider hat sich das Projekt immer wieder verzögert, dies auch deswegen, weil nun auch noch geprüft wird, ob die Kunstbauwerke (Mauern) entlang dieser Strecke saniert werden müssen. Einzelne kleine Massnahmen des Projektes können nun jedoch als Sofortmassnahmen umgesetzt werden. So werden im Bereich der Sekundarschule - Einmündung Simon-Gfellerstrasse - Mühlegasse Bodenmarkierungen angebracht, welche die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Die weitere Verkehrsmassnahmen des Projektes, insbesondere im Bereich Kirchplatz, werden weiter geprüft. Das Projekt wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bericht 2020 und früher
Nachdem der Versuch einer Einführung von Tempo-30 auf der Kantonsstrasse zwischen der Brandisstrasse und dem Sek.schulhaus im Jahr 2012 fehlgeschlagen ist, wurde vom kantonalen Oberingenieurbüro IV in Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe zuerst ein Pflichtenheft, anschliessend der Handlungsbedarf und zuletzt ein Massnahmenplan erarbeitet für diesen Streckenabschnitt. Diese möglichen Massnahmen wurden dem Gemeinderat Lützelflüh im Oktober 2018 ein erstes Mal vorgestellt. Nun werden die Projektunterlagen aufgrund der Rückmeldungen des Gemeinderates noch geringfügig angepasst, bevor der Kanton in die Landverhandlungen einsteigt und die Mitwirkungsunterlagen vorbereitet. Anschliessend folgt die Mitwirkungsphase, anlässlich welcher sich die Bevölkerung zu den geplanten Massnahmen äusseren kann. Leider hat der Kanton diese Mitwirkung erst im Herbst 2019 in seinen Terminplan aufgenommen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Da der Versuch mit der Einführung der Tempo-30-Zone im Jahr 2012 nicht erfolgreich war hat sich der Kanton entschieden, das Projekt auf der Brandis- und Gotthelfstrasse in Lützelflüh von Null auf neu zu starten. Dabei wurden in einem ersten Schritt anhand der definierten Standards für Kantonsstrassen die Schwachstellen auf dem Strassenabschnitt evaluiert und in einem zweiten Schritt der Handlungsbedarf definiert. Im April 2015 wurde eine Begleitgruppe gebildet, in welcher alle beteiligten oder interessierten Parteien mit einbezogen wurden.
Der Oberingenieurkreis IV hat Markwalder + Partner AG den Auftrag für die die Erhebung der Schwachstellen gemäss Arbeitshilfe "Standards Kantonsstrassen", die Definition des Handlungsbedarfs und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen erteilt.
Der Standardprozess für ein Kantonsstrassenprojekt wird wie folgt beschrieben. Er besteht aus fünf Phasen:
Momentan befindet sich das Projekt in der Phase 2. Ein Pflichtenheft, basierend auf der Schwachstellenanalyse und dem ausgewiesenen Handlungsbedarf wurde zuerst von der Begleitgruppe bearbeitet und anschliessend dem Gemeinderat zur Stellungnahme abgegeben. Dieser hat an seiner Sitzung vom 19.09.2016 das Pflichtenheft bewilligt.
Aufgrund der Strassencharakteristiken hinsichtlich Überbauungsgrad, Strassenbreiten, Linienführung,
gefahrenen Geschwindigkeiten etc. wurden die Brandisstrasse und die Gotthelfstrasse für die
Schwachstellenanalyse in 5 sinnvolle Bearbeitungsabschnitte aufgeteilt:
Wichtigste Resultate aus der Schwachstellenanalyse sind: Grösstenteils enge Platzverhältnisse und dadurch fehlende Bereiche für Fussgänger und Radfahrer; Örtliche Mängel bei der Beleuchtung; Ungenügende Behindertentauglichkeit; Fehlende Querungshilfen für Fussgänger; Mangelhafte Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit. Basierend auf der Schwachstellenanalyse wurden zusammen mit der Begleitgruppe Lösungsansätze erarbeitet, welche aktuell vom Ingenieurbüro noch verfeinert werden.
Lützelflüh, 20, Dezember 2016
Gemeinderat Lützelflüh
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
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Fax +41 (0)34 460 16 00
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