Ortsplanungsrevision 2020+ inkl. Gesamtrevision der Naturgefahrenkarte

05.12.2024

Ortsplanungsrevision 2020+ inkl. Gesamtrevision der Naturgefahrenkarte

Stand: Dezember 2024

Genehmigung Arbeitszone Emmentalstrasse
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 21.10.2024 die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung im Zusammenhang mit der Arbeitszone Emmentalstrasse genehmigt. Nachdem die Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen ist, konnten die Änderungen per 06.12.2024 in Kraft gesetzt werden. Das ergänzte Baureglement und der zusätzliche Zonenplan können hier eingesehen werden.

Spezialzone Dändlikerhaus
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 25.11.2024 wurden die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung im Zusammenhang mit der Spezialzone Dändlikerhaus beschlossen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist werden die Akten voraussichtlich im Januar 2025 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht.

Auskunft
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch (034 460 16 40) oder per Mail (bauverwaltung@luetzelflueh.ch) bei der Bauverwaltung Lützelflüh.


Was früher geschah:

Öffentliche Auflage der Spezialzone Dändlikerhaus
Der Gemeinderat hat in Absprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung entschieden, die Spezialzone Dändlikerhaus, bestehend aus einer Zonenplan- und Baureglementänderung von der Gesamtrevision loszulösen. Dieser Entscheid wurde aufgrund der entstandenen Verzögerung bei der Gesamtrevision gefällt. Die rechtlichen Voraussetzungen sind gegeben und die Bearbeitung der Spezialzone Dändlikerhaus ist so weit fortgeschritten, dass diese nun öffentlich aufgelegen und an der Gemeindeversammlung vom 25.11.2024 zur Abstimmung gebracht werden können. Bis am 16.09.2024 stehen die nachfolgenden Unterlagen sowohl digital als auch auf der Bauverwaltung zur Einsichtnahme bereit:

Arealentwicklung Kentaur
Die Arealentwicklung Kentaur wurde am 27.05.2024 durch die Gemeindeversammlung beschlossen und die Unterlagen am 11.07.2024 zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.

Öffentliche Auflage der Arealentwicklung Kentaur
Der Gemeinderat hat in Absprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung entschieden, die Arealentwicklung Kentaur, bestehend aus Ein-, Aus- und Aufzonungen von der Gesamtrevision loszulösen. Dieser Entscheid wurde aufgrund der entstandenen Verzögerung bei der Gesamtrevision gefällt. Die Arbeiten an der Betriebserweiterung der Kentaur sind aber so weit fortgeschritten, dass diese nun öffentlich aufgelegen und an der Gemeindeversammlung vom 27.05.2024 zur Abstimmung gebracht werden können. Bis am 29.04.2024 stehen die nachfolgenden Unterlagen sowohl digital als auch auf der Bauverwaltung zur Einsichtnahme bereit:

Arbeitszone Emmentalstrasse
Die zweite öffentliche Auflage der Arbeitszone Emmentalstrasse (siehe Text weiter unten) ist am 08.01.2024 abgelaufen. Es wurden keine neuen Einsprachen eingereicht, so dass die Unterlagen am 18.01.2024 zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht wurden. Beim Genehmigungsprozess ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund einem halben Jahr auszugehen.

Vom 3. August bis 4. September 2023 sind die Unterlagen zur Einzonung der Arbeitszone Emmentalstrasse öffentlich aufgelegen. In dieser Zeit wurden insgesamt neun Einsprachen eingereicht. In der Folge wurden die Einspracheverhandlungen geführt. Weil dabei die Einsprachen nicht bereinigt werden konnten, hat sich im Anschluss der Gemeinderat mit den Einsprachen auseinandergesetzt. Aufgrund der in den Einsprachen vorgebrachten Einwände, entschied der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. September 2023 eine Anpassung der baupolizeilichen Masse im Baureglement. Neu sollen in der Arbeitszone Emmentalstrasse eine minimale Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) von 0.5 anstelle von 0.8 und eine maximale Gesamthöhe von 13 m anstelle von 16 m gelten. Auf eine Fassadenhöhe traufseitig (Fh t) soll gegenüber der ersten Publikation hingegen verzichtet werden.


Diesen Änderungen wurden an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2023 grossmehrheitlich zugestimmt und die Einzonung der Arbeitszone Emmentalstrasse beschlossen. Soweit öffentlich aufgelegte Pläne und Vorschriften im Beschlussverfahren geändert werden, müssen diese Änderungen gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 öffentlich aufgelegt werden. Somit erfolgt für die Anpassungen im Baureglement eine zweite öffentliche Auflage vom 7. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur noch gegen die Änderungen am Baureglement möglich. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Lützelflüh einzureichen. 

Bis am 8. Januar 2024 stehen die nachfolgenden Unterlagen sowohl digital als auch auf der Bauverwaltung zur Einsichtnahme bereit:

Öffentliche Auflage vom 03.08. – 04.09.2023

Der Gemeinderat hat in Absprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung entschieden, die Einzonung der Arbeitszone Emmentalstrasse von der Gesamtrevision loszulösen. Dieser Entscheid wurde aufgrund der absehbaren Verzögerung bei der Gesamtrevision gefällt. Die Arbeiten an der lokal wie auch regional bedeutenden Einzonung an der Emmentalstrasse sind aber so weit fortgeschritten, dass diese nun öffentlich aufgelegen und an der Gemeindeversammlung vom 27.11.2023 zur Abstimmung gebracht werden können. Bis am 04.09.2023 stehen die nachfolgenden Unterlagen sowohl digital als auch auf der Bauverwaltung zur Einsichtnahme bereit:

Verschiebung Ortsplanungsrevision
Der sehr umfangreiche Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung hat zur Folge, dass die Ortsplanungsrevision der Gemeindeversammlung nicht wie erhofft im Herbst 2023 zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Der Gemeinderat geht davon aus, dass dies voraussichtlich im Herbst 2024 erfolgen wird.

Die Einzonung der Arbeitszone Emmentalstrasse hingegen wird vorgezogen und den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 27.11.2023 zur Genehmigung empfohlen. Die öffentliche Auflage wird im August 2023 erfolgen.

Vorprüfung beim zuständigen kantonalen Amt
Die Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision hat die Mitwirkungseingaben bewertet und wo möglich in das Projekt mit einfliessen lassen. Alle Personen, welche ein Eingabe gemacht haben, sind direkt informiert worden. Zudem fanden weitere Gespräche mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer statt. Hier wird nun ein anonymisierter Mitwirkungsbericht aufgeschaltet.

Die Unterlagen der Ortsplanungsrevision 2020+ wurden in der Zwischenzeit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht.

Mitwirkung Ortsplanungsrevision
Im Zeitraum vom 6. Januar – 11. Februar 2022 findet die Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision statt. Die Unterlagen dazu finden Sie hier. Am 19. Januar 2022 fand ein öffentlicher Informationsanlass statt. Die Powerpointpräsentation dazu finden Sie hier.

Seit dem Sommer 2020 hat sich der Ortsplanungsausschuss intensiv mit den Änderungen an der Ortsplanung befasst. Nun hat der Gemeinderat die Ortsplanungsrevision an der Sitzung vom 13. Dezember 2021 zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Im Rahmen dieser Gesamtrevision werden alle Planungsinstrumente der Gemeinde überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Der Gemeinde Lützelflüh steht kein Spielraum für Neueinzonung von Wohnbauland zur Verfügung. Um den künftigen Bedarf an Wohnraum sicherzustellen, wurde das Thema der Siedlungsentwicklung nach innen besonders intensiv bearbeitet. Die wichtigsten Massnahmen sind die Umlegung von Bauland an besser geeignete Standorte, die Aufzonung von geeigneten Quartieren und Massnahmen zur einfacheren Weiterentwicklung von bestehenden Gebäuden. Zudem werden neue Arbeitszonen geschaffen, um Lützelflüh auch als regionalen Arbeitsplatzstandort zu stärken und Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Unternehmungen zu schaffen.

Die weiteren Verfahrensschritte sind in der Folge nach folgendem Zeitplan vorgesehen:

Kantonale Vorprüfung: Frühling / Sommer 2022
Öffentliche Auflage: Winter 2022
Beschluss Gemeindeversammlung: Sommer 2023

Informationen aus dem Lützelflüh aktuell vom November 2020 hier.

Workshop: Am 16.06.2020 hat der Gemeinderat sowie der Ausschuss Ortsplanungsrevision mit Vertretern aus der kommunalen Politik (Kommissionen) und weiteren Personen (Gewerbe und Landwirtschaft) einen Workshop durchgeführt. Die Gruppe wurde aufgrund der Covid-19-Problematik klein gehalten und fand unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften statt.

Folgende Punkte wurden mit den Teilnehmenden besprochen:

- Stärken/Schwächenanalyse, Gemeindeentwicklung allgemein

- Siedlungsentwicklung und Arbeitsplätze

- Landschaft, Umwelt und Infrastruktur

Die Ergebnisse des dreistündigen Workshops fliessen nun in die Arbeitspapiere der Arbeitsgruppe ein und werden entsprechend analysiert und weiterverarbeitet.


Kreditbewilligung: Der Gemeinderat hat am 13.01.2020 einen Investitionskredit von Fr. 260‘000.00 für die ordentliche Revision der Ortsplanung 2020+ beschlossen. Innerhalb dieses Projektes findet ebenfalls eine Gesamtrevision der Naturgefahrenkarte statt, welche als Grundlage für die Ortsplanungsrevision und die Erarbeitung des neuen Zonenplanes dienen wird. Nähere Angaben zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh.

Ortsplanungsrevision
Nach der Teilrevision der Ortsplanung in den vergangenen Jahren (Umsetzung der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV und Gewässerräume) soll nun eine ordentliche Ortsplanungsrevision 2020+ in Angriff genommen werden.

Ziele der Ortsplanungsrevision
Der Spielraum für zusätzliche Ein- oder auch Umzonungen ist aufgrund der revidierten Raumplanungsgesetzgebung und der Bestimmungen im Baugesetz zum Kulturland für die Gemeinden enger geworden. Der Richtplan des Kantons gibt den Gemeinden den theoretischen Baulandbedarf vor. Dieser muss in Relation zu den vorhandenen Baulandreserven gesetzt werden. Die Gemeinde Lützelflüh verfügt nach wie vor über umfangreiche Baulandreserven. Trotzdem sind im Rahmen der geplanten Revisionsarbeiten verschiedene Einzonungs- und Umzonungsgesuche zu behandeln. Im Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Emmental ist beispielsweise ein Gebiet an der Emmentalstrasse als Vororientierung zu einem Vorranggebiet Arbeiten bezeichnet (Antrag auf Festsetzung ist bei der Regionalkonferenz gestellt).

Der Gemeinderat sieht vor, die konkreten Revisionsarbeiten mit einer konzeptionellen Phase zu starten. Das Ziel dieser Startphase besteht in einer Analyse der Gemeinde Lützelflüh mit Aussagen zur Entwicklung der Gesamtgemeinde und der einzelnen Ortsteile (Dörfer). Selbstverständlich liegt das Hauptziel der Gesamtrevision in der Erarbeitung nachhaltig wirksamer Planungsinstrumente, welche sowohl den Anforderungen der Gemeinde Lützelflüh als auch den übergeordneten Planungsebenen entsprechen.

Kosten Ortsplanungsrevision 2020+                     Fr. 124‘000.00

Naturgefahrenkarte
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet im Falle von erkennbaren Naturgefahren im Siedlungsgebiet Gefahrenkarten zu erstellen. Die heute gültige Gefahrenkarte aus dem Jahre 2002 entspricht in Bezug auf die Wassergefahren nicht mehr den aktuellen Ansprüchen. Aus diesem Grunde soll die Naturgefahrenkarte der Gemeinde Lützelflüh überarbeitet werden. Die Kosten werden mit 90 % subventioniert (Bund und Kanton), aus welchem Grund der Kanton bei der Ausarbeitung ein gewichtiges Wort mitzubestimmen hat. Als erster Schritt wurde ein Pflichtenheft für die Revision der Naturgefahrenkarte erstellt, wofür ein externes Beratungsbüro beigezogen werden musste. Auf die Ausschreibung der Arbeiten haben sich drei Firmen beworben.

Kosten Überarbeitung Naturgefahrenkarte          Fr. 136‘000.00
Subventionen Kanton/Bund: 90 %

Die Ausarbeitung der Gefahrenkarte, welche so rasch als möglich gestartet werden soll, wird in etwa ein Jahr in Anspruch nehmen und in die Ortsplanungsrevision 2020+ einfliessen.

Fakultatives Finanzreferendum
Nach den Bestimmungen in Art. 15 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Referendum. Nach Art. 32 OgR können mindestens 5 % der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 17.02.2020 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

Kontakt

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Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

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Fax +41 (0)34 460 16 00
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