Fakultatives Referendum - Sanierung der Biembachstrasse

01.06.2015

Der Gemeinderat hat für die Sanierung einen Kredit bewilligt.

Fakultatives Referendum - Sanierung der Biembachstrasse

Der Gemeinderat hat am 18.05.2015 für die Sanierung der Biembachstrasse einen Kredit von Fr. 325'000.00 bewilligt. Nach den Bestimmungen von Art. 15 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'060 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid. Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 6. Juli 2015 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

Lützelflüh, den 29. Mai 2015

Der Gemeinderat

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